Der deutsche Bundestag hat am Freitag die Einstufung von Tunesien, Algerien und Marokko als «sichere Herkunftsländer» beschlossen. Mit deutlicher Mehrheit gab das Parlament grünes Licht für das umstrittene Gesetz. Es muss im Juni allerdings noch vom Bundesrat verabschiedet werden.
Die Opposition lehnte den Gesetzentwurf mit Hinweis auf Menschenrechtsverletzungen in den drei Maghreb-Staaten ab. «Das ist ein schwarzer Freitag für das Grundrecht auf Asyl in Deutschland», erklärte Andrej Hunko (Linke). Er rief die Grünen auf, den Entwurf im Juni im Bundesrat (Länderkammer) gemeinsam zu stoppen.
Die meisten Nordafrikaner kämen nicht wegen Verfolgung
Innenminister Thomas de Maizière hielt entgegen: «Zum Helfen gehört auch Nein sagen können.» Und er führte aus: Die meisten Menschen aus Tunesien, Marokko und Algerien kämen nicht wegen Verfolgung nach Deutschland. In den
ersten drei Monaten dieses Jahres hätten nur 0,7 Prozent der
Menschen von dort einen Schutzstatuts erhalten.
Ziel seines Gesetzentwurfes ist es entsprechend, die Asylverfahren zu verkürzen und abgelehnte Bewerber aus diesen Staaten rascher in ihre Heimatländer abschieben zu können.
Pro Asyl hält Gesetz für verfassungswidrig
Wer aus einem sogenannten sicheren Herkunftsstaat kommt, hat in der Regel kein Recht auf Asyl. Einige Nordafrikaner kämen nach Deutschland, «weil die Leistungen besser sind als vielleicht die Lebensbedingungen im Herkunftsland», sagte der Innenminister.
Die Opposition sieht den Vorstoss auch deshalb kritisch, weil Homosexualität in den Maghreb-Staaten strafbar ist. Die Organisation Pro Asyl bezeichnete das Gesetz als verfassungswidrig.
Im vergangenen Jahr waren in Deutschland fast 26'000 Neuankömmlinge aus dem Maghreb registriert worden. Inzwischen kommen wieder weniger. Die Abschiebung von Nordafrikanern gestaltet sich oft als schwierig. Viele von ihnen kommen ohne Papiere an.