International - Pistorius muss sich Berufungsverfahren stellen
Die zuständige Richterin lässt ein Berufungsverfahren gegen den Sprint-Star zu. Die Staatsanwaltschaft will ihn weiterhin wegen Mordes hinter Gitter bringen.
Der ehemalige Sprint-Star Oscar Pistorius muss sich einem Berufungsverfahren wegen der Erschiessung seiner Freundin stellen. Richterin Thokozile Masipa hat in Johannesburg bekannt gegeben, dass die Einwände seiner Anwälte gegen eine Berufung nicht ausreichend seien.
Der beinamputierte Sprinter wurde vor einem halben Jahr erstinstanzlich wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft will in der Berufung eine Verurteilung wegen Mordes erreichen – dann würde Pistorius ein höheres Strafmass drohen.
Berufung bereits im Dezember zugelassen
Richterin Masipa hatte eine Berufung bereits im Dezember zugelassen, die Verteidigung versuchte diese jedoch mit verfahrensrechtlichen Argumenten zu verhindern.
Pistorius hatte seine Freundin Reeva Steenkamp am Valentinstag 2013 mit vier Schüssen durch eine geschlossene Badezimmertür getötet. Der heute 28-Jährige beteuert, er habe einen Einbrecher im Haus vermutet.
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