In den USA darf das Betäubungsmittel Midazolam weiter benutzt werden für Hinrichtungen mit der Giftspritze. Das hat das Oberste Gericht, der Supreme Court, entschieden.
Eine knappe Mehrheit war demnach der Meinung: Der Gebrauch des Mittels verstösst nicht gegen die Verfassung, die grausame Strafen und das Zufügen starker Schmerzen untersagt. Die Klage von zum Tode verurteilten Häftlingen wurde abgelehnt.
Qualvolle Hinrichtungen
Das Mittel war im vergangenen Jahr bei zwei Hinrichtungen in Oklahoma und Arizona verwendet worden, bei denen die Todeskandidaten lange bei Bewusstsein blieben und Anzeichen qualvollen Erstickens zeigten. Der Mörder Clayton Lockett starb erst nach 43 Minuten.
Zwar wurde die Dosis seit der Panne im April erhöht, wie die Zeitung «USA Today» vermeldete. Doch die Zweifel blieben bestehen, ob Midazolam seinen Zweck erfüllt . Insassen in der Todeszelle hatten daraufhin eine Klage eingereicht, die der Supreme Court nun abwies.
Mittels Betäubung sollen Schmerzen vermieden werden
Bei einer Hinrichtung verabreichen die meisten US-Staaten als erstes Präparat ein starkes Narkosemittel, ehe die tödlichen Gifte gespritzt werden. Damit soll der Häftling vollständig bewusstlos gemacht und Schmerzen vermieden werden.
Hersteller von Narkosemitteln haben jedoch in der Vergangenheit die Verwendung ihrer Mittel für Exekutionen verboten. Die USA hatten zunehmend Probleme, die Grundstoffe für die Giftspritzen zu beschaffen – und griffen deshalb zu nicht zugelassenen oder ausgetesteten Stoffen. Eines davon ist Midazolam.
In den USA ist die Todesstrafe in 32 der 50 Staaten zulässig. Die Mehrheit der US-Bürger ist für die Todesstrafe.