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Justiz vs. Wahlbehörde Puigdemont darf doch bei Europawahl antreten

  • Der ehemalige Regionalpräsident von Katalonien, Carles Puigdemont, darf bei der Europawahl kandidieren.
  • Diese Grundsatzentscheidung fällte Spaniens Oberster Gerichtshof und widersprach damit einer Sperre der spanischen Wahlbehörde.
  • In der Folge bestätigte das in diesem Fall zuständige Madrider Verwaltungsgericht die Zulassung Puigdemonts zur Wahl.

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Aus dem Archiv: Puigdemont bleibt auf freiem Fuss
Aus Tagesschau vom 22.05.2018.
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Die Wahlbehörde hatte Puigdemont und zwei seiner Mitstreiter Ende April von der Wahl ausgeschlossen. Grund war das umstrittene Referendum, in dessen Folge Puigdemont die Unabhängigkeit der nordostspanischen Region Katalonien erklärt hatte. Das spanische Wahlrecht schreibt vor, dass EU-Abgeordnete zu Beginn ihres Mandats in Madrid auf die Verfassung schwören müssen.

In einem Eilverfahren kamen die Richter des Obersten Gerichtshofs nun einstimmig zu dem Schluss, dass Puigdemonts Flucht aus Spanien kein Grund sei, weshalb er nicht kandidieren dürfe. Vielmehr handle es sich dabei um ein «fundamentales Recht». Das gelte auch für weitere gesperrte Politiker.

Separatisten auf dem Vormarsch

Der Gerichtshof wies das Verwaltungsgericht in Madrid am Sonntag an, «unverzüglich» eine Entscheidung in dem Fall zu treffen, da er selber hier nicht zu einem Urteil befugt sei. Dem folgte das Gericht bereits einen Tag spägter.

Bei der spanischen Parlamentswahl Ende April hatten katalanische Unabhängigkeitsbefürworter zuletzt zugelegt: Sie gewannen 22 der 350 Abgeordnetensitze. Auch fünf inhaftierte Anführer der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung wurden ins Parlament gewählt.

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