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Kritik am Umgang mit NGOs EU-Kommission startet weiteres Verfahren gegen Ungarn

  • Die EU-Kommission leitet ein neues Verfahren gegen Ungarn ein.
  • Das Land schränke die Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen ein und widersetze sich damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Sommer, so die Brüsseler Behörde.
  • Lenkt die rechtsnationale Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban nicht ein, drohen dem Land hohe Geldstrafen.
  • In den vergangenen Jahren hatte die EU-Kommission mehrfach erfolgreich gegen Ungarn geklagt – meist ging es dabei um die Asyl- und Migrationspolitik.

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Ungarn verstösst mit Asylpolitik gegen europäisches Recht
aus Rendez-vous vom 17.12.2020. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 37 Sekunden.

«Der Europäische Gerichtshof war deutlich – die von der ungarischen Regierung verhängten Einschränkungen für die Finanzierung von Organisationen der Zivilgesellschaft sind nicht in Einklang mit EU-Recht», sagte EU-Kommissionsvize Vera Jourova. Deshalb mache man nun diesen «entschiedenen Schritt».

NGOs seien ein unverzichtbarer Teil der Demokratien. «Wir müssen sie unterstützen, nicht bekämpfen.» Die EU-Kommission überwacht in der Staatengemeinschaft die Einhaltung von EU-Recht.

EU-Kommission verliert Geduld

Ungarn müsse nun innerhalb von zwei Monaten alle erforderlichen Massnahmen umsetzen, um dem EuGH-Urteil vom Juni zu entsprechen, forderte die Brüsseler Behörde. Andernfalls könnte sie den Fall erneut vor das höchste EU-Gericht bringen und finanzielle Sanktionen fordern.

Das neue Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ist auch ein Zeichen dafür, dass die EU-Kommission die Geduld mit dem mitteleuropäischen Land verliert. Die EU-Kommission klagte in den vergangenen Jahren mehrfach erfolgreich gegen Ungarn vor dem EuGH, häufig ging es um die Asyl- und Migrationspolitik.

Zielt das Gesetz auf Orban-Gegner Soros ab?

Das im Jahr 2017 von Orbans Regierung verabschiedete NGO-Gesetz verpflichtet die Organisationen, sich bei Spenden aus dem Ausland ab einem Schwellenwert von 7.2 Millionen Forint (etwa 21'700 Schweizer Franken) bei den ungarischen Behörden zu registrieren. Die Informationen werden online veröffentlicht. Bei der Registrierung muss auch die Anzahl der Spender angegeben werden, deren Unterstützung 500'000 Forint (etwa 1500 Schweizer Franken) übersteigt.

Zudem müssen die NGOs auf ihrer Webseite und in anderen Veröffentlichungen angeben, sie seien eine «aus dem Ausland unterstützte Organisation». Kritikern zufolge ist das Gesetz auf den US-Investor und Grossspender George Soros zugeschnitten. Orban führt seit Jahren Kampagnen gegen den aus Ungarn stammenden Holocaust-Überlebenden und greift dabei auf antisemitische Stereotypen zurück.

EuGH befindet Regeln als diskriminierend

Viele NGOs, die unter diese Bestimmungen fallen, weigern sich, sie auf sich anzuwenden, weil sie das Gesetz für verfassungswidrig halten. Bislang wurde keine von ihnen mit einer Strafe belangt. Allerdings wurde einer NGO im Bildungsbereich eine EU-Förderung vorenthalten, deren Auszahlung eine staatliche Stelle abwickelt.

Der EuGH hatte im Juni befunden, dass die Regeln diskriminierend seien und die betroffenen Organisationen, aber auch die Spender ungerechtfertigt einschränkten. Dies verstosse unter anderem gegen den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs. Ebenso verletze es unter anderem die Rechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten.

Orban
Legende: Die EU-Kommission verliert langsam die Geduld mit dem ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban. Keystone

SRF 4 News, 18.2.2021, 14:00 Uhr;

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