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Lockerungen im Nachbarland Etwas mehr Normalität in Österreich – aber nur für Geimpfte

Zwar wird der Lockdown für Geimpfte in Österreich aufgehoben. Doch einige Bundesländer halten an strikten Massnahmen fest.

Österreich war das erste Land Europas, das Mitte November einen Lockdown für Ungeimpfte angeordnet hat. Kurz darauf galt er dann auch für die Geimpften. Am Sonntag beendet die Regierung diese generelle Schliessung. Von der Öffnung sind aber Ungeimpfte oder Nicht-Genesene ausdrücklich ausgenommen. Sie müssen weiter generell zu Hause bleiben.

Das bezeichnete Karl Nehammer, der neue Bundeskanzler, wörtlich als «Mühsal», das aber jeder mit einer Impfung schnell aus der Welt schaffen könne. Auch eine andere Mühsal bleibt: Österreichs Regierung schreibt nämlich weiter zwingend vor, welche Maske man in geschlossenen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln zu tragen habe. Es ist keine leichte, sogenannt chirurgische, sondern eine dickere, solidere FFP2-Maske.

«Fleckerl-Teppich»

Mit diesen Massnahmen geht Österreich auch nach dem Lockdown deutlich weiter als die Schweiz. Aber auch das ist noch nicht alles: Die Zentralregierung in Wien definiert nämlich nur die minimalen Regeln und Einschränkungen. Die Bundesländer können sie je nach Corona-Lage verschärfen.

So wird etwa das stark betroffene Oberösterreich bis mindestens 17. Dezember im generellen Lockdown bleiben. Die Hauptstadt Wien lässt die Restaurants und Hotels bis am 20. Dezember geschlossen.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein
Legende: Der österreichische Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein vor der Medienkonferenz zum Lockdown-Ende. Keystone

Österreichische Medien bezeichnen das heute als «Fleckerl-Teppich». Nicht nur mit dem vierten Lockdown macht unser östliches Nachbarland Schlagzeilen, auch mit der Impfpflicht, die ab Februar gelten soll. Das Gesetz liegt als Entwurf zwar noch nicht vor, doch einzelne Details sickerten schon durch. So soll die Impfpflicht ab 14 Jahren gelten.

Busse bis zu 3600 Euro

Ausgenommen sind nur Schwangere, Genesene, sofern ihre Krankheit nicht mehr als sechs Monate zurückliegt, und Leute, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Dafür braucht es allerdings ein ärztliches Attest. Die Höhe der Busse könnte gemäss Medienberichten bis zu 3600 Euro betragen.

Wer sich nachträglich impfen lässt, soll der Strafe entgehen. Das Bussgeld soll übrigens dem österreichischen Gesundheitswesen zufliessen. Den definitiven Text des Impfpflichtgesetzes will die Regierung dieser Tage vorstellen. Das letzte Wort haben mit Sicherheit die Verfassungsrichterinnen und -richter. Denn die rechtspopulistische FPÖ will die Impfpflicht vor dem höchsten Gericht anfechten.

Rendez-vous, 09.12.2012, 12:30 Uhr

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