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Nach Ablauf der Frist Schweiz führt Sanktionen gegen den Iran wieder ein

  • Rund zehn Jahre nach dem historischen Atomabkommen mit dem Iran hat auch die Schweiz die UNO-Sanktionen gegen das Land wieder in Kraft gesetzt.
  • Die Strafmassnahmen umfassen unter anderem ein Waffenembargo, ein Verbot weiterer Urananreicherungen sowie zahlreiche Sanktionen gegen Einzelpersonen und Organisationen.
  • Die UNO-Sanktionen waren am 28. September wieder in Kraft getreten, nachdem die Frist für eine Einigung zwischen Teheran und seinen Verhandlungspartnern Deutschland, Grossbritannien und Frankreich abgelaufen war.

Die drei Länder werfen dem Iran vor, gegen das Wiener Atomabkommen von 2015 zu verstossen – beispielsweise bei der Anreicherung von Uran weit über die Werte, die für zivile Zwecke nötig sind. Einen Tag später übernahm die EU die Sanktionen.

Das Wiener Atomabkommen von 2015

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Der Vertrag von 2015 sah eine Begrenzung der iranischen Urananreicherung auf maximal 3.67 Prozent sowie eine strenge Überwachung vor, damit Teheran keine Atombombe erlangen kann. Im Gegenzug sollten Sanktionen aufgehoben werden. Erhoffte Lockerungen und ein wirtschaftlicher Aufschwung blieben indes aus. Seitdem hatte Teheran die Pflichten, die sich aus dem Abkommen ergaben, zusehends missachtet.

Der Bundesrat beschloss nun ebenfalls, die Iran-Sanktionen auf den Stand vor dem Wiener Abkommen zurückzusetzen. Ausserdem führt er zusätzliche Massnahmen im Rohstoffbereich ein.

Mit diesem Schritt wolle der Bundesrat verhindern, dass die Schweiz als Umgehungsort für Sanktionen missbraucht werde. Und er erhöhe die Rechtssicherheit für international tätige Schweizer Firmen.

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