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Ghosn muss in Libanon bleiben
Aus Tagesschau vom 08.01.2020.
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Nach Flucht aus Japan Ghosn darf den Libanon vorerst nicht verlassen

  • Die libanesischen Behörden haben eine Ausreisesperre gegen den früheren Automanager Carlos Ghosn verhängt und nahmen dem 65-Jährigen seinen französischen Pass ab.
  • Ghosn war am Mittwoch vor die Medien getreten, um über seine spektakuläre Flucht aus Japan zu berichten. Dabei sieht er sich als unschuldiges Opfer und vermutet eine politisch motivierte Verschwörung.
  • Japan hat die Vorwürfe zurückgewiesen.

Ghosn dürfte die Ausreisesperre zunächst nicht weiter stören, da er wegen eines Fahndungsersuchens der internationalen Polizeibehörde Interpol ohnehin kaum in andere Länder reisen könnte. Japan verlangt vom Libanon, ihn zu verhaften und auszuliefern.

Antraben beim Generalstaatsanwalt

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Ghosn musste am Donnerstag beim Generalstaatsanwalt in Beirut erscheinen, wo er Justizkreisen zufolge mehr als eine Stunde befragt wurde. Die Ausreisesperre soll in Kraft bleiben, bis der Libanon die Justizakten aus Japan bekommt.

Der aufsehenerregende Fall um den früheren Chef des französisch-japanischen Autobündnisses Renault-Nissan-Mitsubishi hatte erst am Mittwoch einen neuen Höhepunkt erreicht. Erstmals seit seiner Flucht aus Japan – angeblich in einer Kiste – trat Ghosn in der Öffentlichkeit auf und geisselte die japanische Justiz in einer Wutrede.

Ghosn beklagte eine «Verschwörung» gegen ihn, die schlechten Haftbedingungen und stundenlange Verhöre ohne Anwalt. Er sei als Geisel eines Landes gehalten worden, dem er jahrelang gedient habe.

Frau vor Mikrofon.
Legende: Japans Justizministerin Masako Mori verteidigt das Vorgehen Japans im Zusammenhang mit Carlos Ghosn. Keystone

Japan reagierte nach seiner Wutrede in Beirut prompt und wies die Vorwürfe vehement zurück. Seine «einseitigen» Darstellungen hätten sein Verhalten nicht rechtfertigen können, sagte Japans Justizministerin Masako Mori. Sie verteidigte Japans Rechtssystem. Es sehe angemessene Verfahren vor und werde entsprechend gehandhabt.

Auslieferung nach Japan unwahrscheinlich

Seine illegale Ausreise könne «niemals vergeben werden», ganz gleich unter welchem Justizsystem, sagte Mori. Ghosn habe falsche Behauptungen über das Rechtssystem ihres Landes verbreitet, um sein eigenes Verhalten zu rechtfertigen.

Wenn Ghosn irgendwas zu seinem strafrechtlichen Verfahren zu sagen habe, könne er seine Argumente vor einem japanischen Gericht vortragen und konkrete Beweise vorlegen, erklärte Mori. Doch dass Ghosn wieder nach Japan zurückkehrt, gilt als unwahrscheinlich, da es zwischen dem Libanon und Japan kein Auslieferungsabkommen gibt.

Wie in einem Krimi

Der Ex-Top-Manager war am 19. November 2018 in Tokio unter anderem wegen Verstosses gegen Börsenauflagen festgenommen und angeklagt worden. Im April 2019 wurde er unter strengen Auflagen auf Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen.

Ghosn floh Ende Dezember in einem Privatjet nach Beirut, angeblich in einer Kiste versteckt. Der Manager soll mit dem eingezogenen französischen Pass in den Libanon eingereist sein. Er besitzt auch die libanesische und die brasilianische Staatsbürgerschaft. An der Medienkonferenz wollte Ghosn zu diesem Punkt aber nichts preisgeben – aus Sorge um die Menschen, die ihm geholfen hätte, wie er beteuerte.

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