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Nach Razzia bei Ex-Präsident Welche Folgen haben die eingezogenen Dokumente für Donald Trump?

FBI-Beamte haben Anfang Woche das Anwesen des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump in Florida durchsucht und rund zwei Dutzend Kisten mit Akten und Dokumenten sichergestellt. Nun haben die Behörden den Durchsuchungsbefehl und eine Inventarliste des Materials, das beschlagnahmt wurde, veröffentlicht. USA-Spezialist Stephan Bierling erklärt, welche Erkenntnisse sich daraus ergeben.

Stephan Bierling

USA-Experte

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Bierling lehrt seit 2000 als Professor für Internationale Politik an der Universität Regensburg und leitet die Professur für Internationale Politik und transatlantische Beziehungen. Er ist als Analyst der US-Innen-, Wirtschafts- und Aussenpolitik für diverse Medien tätig.

SRF: Was ist brisant an den nun veröffentlichten Unterlagen?

Stephan Bierling: Trump hat im Grunde gegen drei amerikanische Gesetze verstossen. Einerseits hat er Dokumente mitgenommen, die nicht ihm persönlich gehören. Seit einem Gesetz aus den 70er-Jahren sind sie jedoch Eigentum der Vereinigten Staaten.

Dann hat er wohl Dokumente vernichtet. Schon während seiner Amtszeit sahen wir, dass er Dokumente zerrissen oder sogar die Toilette runtergespült hat. Dokumente wurden verbrannt. Und das wohl ernsthafteste Vergehen ist der Verstoss gegen das Spionagegesetz, denn die entwendeten Dokumente sind für die nationale Sicherheit von überaus grosser Brisanz und Bedeutung.

Trump behauptet, er habe die beschlagnahmten Dokumente zuvor deklassifiziert und hätte sie ohnehin jederzeit ausgehändigt. Was ist davon zu halten?

Das sind Lügen und Verschleierungen, wie wir es von Trump gewohnt sind. Zwar hat er das Recht, auch geheim gehaltene Dokumente zu deklassifizieren, also öffentlich zu machen. Aber er muss den bürokratischen Prozess durchlaufen: Als er noch Präsident war, hätte er die Dokumente deklassifizieren können, jedoch schriftlich festgehalten.

Als er noch Präsident war, hätte er die Dokumente deklassifizieren können.

Dafür gibt es bislang keinerlei Belege. Selbst wenn das der Fall ist, darf er die Dokumente nicht einfach mit nach Hause nehmen. Schon einmal kriegte Trump eine Ermahnung, er solle die Boxen zurückgeben. 15 hat er zurückgegeben, laut den FBI-Untersuchungen aber offenbar nicht alle.

Sollte Trump gegen Gesetze verstossen haben, welche strafrechtlichen Konsequenzen hätte dies?

Im Gesetz steht, er könne dafür zwischen drei und zehn Jahre eingesperrt werden, manche sprechen von lebenslänglich. Im Spionagegesetz gibt es sogar einen Paragrafen, der dafür die Todesstrafe vorsieht, was ein bisschen weit gegriffen ist. Aber er wird im Fall einer Anklage nicht sonderlich leicht aus der Sache rauskommen.

Die Sprengkraft der Vorwürfe ist gross, weil Trump so seine Anhänger weiter aufhetzt.

Debattiert wird im Moment in Washington, ob aus einem Schuldspruch hervorgeht, dass er kein öffentliches Amt mehr ausüben kann. Für Trump dürfte es so schwierig werden, 2024 nochmal seinen Hut in den Ring der Präsidentschaftsbewerber zu werfen. Wahrscheinlich hätte ein Amtsverbot vor dem Obersten Gerichtshof aber nicht Bestand.

Trump und auch republikanische Politiker haben die Hausdurchsuchung als politischen Racheakt der Demokraten bezeichnet. Die USA seien eine Bananenrepublik, die US-Justiz politisch motiviert. Welche Sprengkraft haben solche Vorwürfe?

Es ist typisch für Trump, sofort zum Gegenangriff überzugehen und zu leugnen. Die Sprengkraft ist gross, weil er seine Anhänger weiter aufhetzt auch in apokalyptischer Sprache und im Grunde auch rechtsextreme Gefolgsleute mehr oder weniger animiert, mit Waffengewalt eine Rebellion durchzuführen. Einer seiner hundertprozentigen Unterstützer ging bewaffnet auf ein FBI-Büro los und wurde dabei erschossen.

Diese apokalyptische Sprache will jetzt auch von den Republikanern genutzt werden, um den Lauf von Joe Biden und den Demokraten zu unterbrechen. Es sieht nämlich gar nicht mehr so gut aus für die Republikaner bei den Zwischenwahlen im November.

Das Gespräch führte Matthias Kündig.

Echo der Zeit, 13.08.2022, 18:00 Uhr ; 

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