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Vincent Lambert ist gestorben
Aus Tagesschau vom 11.07.2019.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 7 Sekunden.
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Nach Streit um Sterbehilfe Komapatient Vincent Lambert ist gestorben

  • Der 42-jährigen Vincent Lambert, der seit fast 11 Jahren in Frankreich im Wachkoma lag, ist nun gestorben.
  • Sein Fall löste eine grosse Diskussion um das Thema Sterbehilfe aus.
  • Die Eltern des Verunfallten wollten an seinem Leben festhalten, während seine Frau ihn sterben lassen wollte.
  • Nach einem Rechtsstreit entschied Ende Juni der Kassationshof in Paris, dass die Mediziner die Versorgung des Patienten absetzen können.

Mehrere Familienmitglieder haben nun seinen Tod gegenüber der Agentur AFP bestätigt. Seine Versorgung wurde letzte Woche eingestellt. Vincent Lambert war 2008 bei einem Verkehrsunfall auf dem Weg zu Arbeit schwer verletzt worden. Seither war er querschnittgelähmt und lag im Wachkoma.

Audio
Aus dem Archiv: Lambert darf sterben
aus Echo der Zeit vom 28.06.2019. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 22 Sekunden.

Da keine Patientenverfügung vorhanden war, kam es zu einem dramatischen juristischen Tauziehen zwischen den Eltern und der Ehefrau des Patienten. Die katholischen Eltern wollten den Tod ihres Sohnes mit allen Mitteln verhindern und klagten. Sie scheiterten in Frankreich immer wieder vor Gericht und auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Lamberts Ehefrau setzte sich dafür ein, dass ihr Mann sterben konnte.

Fall deckte Schwäche im System auf

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Das Familiendrama der Lamberts und der jahrelange Rechtsstreit haben die Schwächen der französischen Gesetzgebung in einem solchen Fall offengelegt. Passive Sterbehilfe ist seit 2005 erlaubt. Seit 2016 gibt es auch die Möglichkeit, unheilbar Kranken über Medikamente indirekt Sterbehilfe zu leisten. Aber es ist nicht klar, wer einen solchen Entscheid treffen kann, wenn sich die Familie nicht einig ist.

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7 Kommentare

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  • Kommentar von Ernst Weber  (AschiWeber)
    Warum soll jemand am Leben gehalten werden, der ohne fremde Hilfe nicht leben kann?
    Ich habe keine allgemein gültige Antwort. Aber die Frage stellt sich mir.
  • Kommentar von Rolf Bolliger  (jolanda)
    Dieser tragische Fall in Frankreich, zeigt deutlich, dass in unserer "ja sonst so offenen und für alles toleranten" Gesellschaft, endlich klare gesetzliche Regeln erstellt werden sollten. Eine genaue und persönliche Patientenverfügung im gesunden Zustand zu erstellen (und diese dann an den richtigen Stellen zu hinterlegen), sollte eigentlich zu einem "Muss" bei uns allen werden! 11 Jahre im Koma! was soll das und was kostet eine solch lange künstliche Lebenserhaltung an medizinischen Apparaten?
    1. Antwort von Alex Kramer  (Kaspar)
      ich finde, dass noch vor den Kosten die Menschenwürde eines selbstbestimmten Lebens massgebend sein sollte. So als reines Juristenfutter zu enden kann niemandes Ziel sein, ausser einigen Medizinern, Juristen und deren nachgelagerten Industrien und Verbände.
      Reine Geldmacherei auf Kosten eines Wehrlosen. Meine Hochachtung vor der Witwe.
  • Kommentar von Paul Grunder  (Zimmermeister)
    Heute Mittag im Radio :
    Reihenfolge :
    Die Ehepartnerin oder der Ehepartner, Konkubinatspartner/innen,
    die Kinder, die Eltern
    Eine medizinische Zweitmeinung hilft zur Entscheidungsfindung.
    Gibt es in der Familie Streit, wird das KESP eingeschaltet und muss abwägen, wie der Patient entschieden hätte und beraten oder entscheiden.
    1. Antwort von Sarah Maier  (S. Maier)
      Obwohl Sie mit Ihren Ausführungen Recht haben:

      Hat der Verunglückte KEINE Patientenverfügung verfasst, dann werden die Ärztinnen sich oft für die Lebensverlängerung entscheiden.
      Weil Ärzte ja prinzipiell und fast um jeden Preis Leben retten + Leben erhalten müssen.

      Alle werden froh sein, wenn ich eine Patientenverfügung habe.

      Ich bin selber verantwortlich dafür, schriftlich festzuhalten schon heute, was geschehen soll, wenn mein Hirn einmal geschädigt ist.