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Nach Terrorattacke in Wien Kommission kritisiert Ermittlungspannen vor Wiener Anschlag

  • Drei Monate nach dem islamistischen Terroranschlag in Wien hat eine Untersuchungskommission erhebliche Pannen im Vorfeld der Tat kritisiert.
  • Den Ermittlern sei ein Treffen des späteren Attentäters mit weiteren Islamisten sowie dessen Versuch eines Munitionskaufs für Militärwaffen bekannt gewesen, heisst es im Bericht.
  • Innenminister Karl Nehammer betont deshalb den Reformbedarf des Verfassungsschutzes.

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Aus dem Archiv: Wien im Bann des Terrors
Aus Tagesschau vom 03.11.2020.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 47 Sekunden.

Die Kommission bemängelt: «Dennoch wurden sie (Anm: die Ereignisse) vorerst nicht bzw. nicht gemäss ihrer Bedeutung in die Gefahrenbewertung einbezogen.» Auch die Staatsanwaltschaft sei trotz Vorliegens ernstzunehmender Hinweise auf eine erneute Mitgliedschaft des Verdächtigen in einer terroristischen Vereinigung nicht eingeschaltet worden.

Grundsätzlich kritisiert die Kommission die Zusammenarbeit des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) mit dem Wiener Landesamt für Verfassungsschutz (LVT). Es hätten sich deutliche «Vorbehalte, Vorwürfe und Misstrauen gegenüber der jeweils anderen Dienststelle gezeigt», befand die Kommission.

Der Verfassungsschutz muss auf völlig neue Beine gestellt werden.
Autor: Karl Nehammer Österreichischer Innenminister

Innenminister Karl Nehammer betonte den Reformbedarf. «Der Verfassungsschutz muss rasch auf völlig neue Beine gestellt werden.»

Bei dem Anschlag am 2. November 2020 hatte der 20-jährige Sympathisant der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) vier Menschen erschossen und viele Passanten verletzt. Er selbst wurde von der Polizei getötet. Der Täter war zuvor wegen des Versuchs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden. Er wollte in Syrien an der Seite des IS kämpfen.

In ihrem Bericht hält die Kommission auch fest, dass sie im Gegensatz zu den Ankündigungen der Regierung keinen Bedarf für eine Verschärfung des Strafrechts sieht. Schon in den vergangenen Jahren seien die Straftatbestände ständig erweitert worden. Die Idee einer über die Strafe hinausgehenden Unterbringung verurteilter Gefährder wäre aus Sicht der Kommission verfassungsrechtlich hochproblematisch.

SRF 4 News, 10.02.2021, 16 Uhr;

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