Digitaler Führerschein: Bis spätestens 2030 soll ein einheitlicher digitaler Führerschein in allen EU-Staaten eingeführt werden. Dieser wird über das Smartphone abrufbar sein und in der gesamten EU gelten. Gleichzeitig behalten Bürgerinnen und Bürger das Recht, eine physische Führerscheinkarte zu beantragen. Beide Versionen sind gleichwertig.
Grenzübergreifende Fahrverbote: Künftig können bei schweren Verkehrsverstössen wie Trunkenheit am Steuer, Fahren unter Drogen, Unfall mit Toten oder extremem Rasen EU-weite Fahrverbote verhängt werden. Bisher waren Sanktionen nur auf das jeweilige Land beschränkt.
Begleitetes Fahren auch in anderen Ländern: Ein weiteres Element der EU-weiten Reform ist die Ausweitung des begleiteten Fahrens auf die gesamte Europäische Union. Junge Fahrerinnen und Fahrer sollen so bereits früher unter Aufsicht Fahrpraxis sammeln können. Auch für Berufskraftfahrerinnen und -fahrer soll dieses Modell freiwillig angeboten werden können, um die Sicherheit auf den Strassen zu erhöhen und dem Fachkräftemangel im Verkehrssektor entgegenzuwirken.
Jüngere LKW- und Busfahrer: Noch eine Massnahme gegen Fachkräftemangel: Das Mindestalter für den LKW-Führerschein wird von 21 auf 18 Jahre gesenkt. Ähnliches passiert bei Busfahrerinnen und -fahrern: Hier wird das Mindestalter von 24 auf 21 Jahre gesenkt.
Keine verpflichtenden Medizin-Checks: Anders als zwischenzeitlich diskutiert, wird es keine Pflicht für Gesundheitsuntersuchungen ab einem bestimmten Alter geben. Die EU-Staaten können für Auto- und Motorradführerscheine selbst entscheiden, ob sie ein ärztliches Gutachten oder ein Selbstbewertungsformular verlangen.
Das Ziel: Die Reform ist Teil des europäischen Verkehrssicherheitspakets, mit dem die EU ihr Ziel der «Vision Zero» verfolgt – keine Verkehrstoten und Schwerverletzten mehr bis 2050. Nach dem 2018 gefassten Ziel soll die Zahl der Verkehrstoten bis 2030 im Vergleich zu 2019 halbiert werden – davon ist die EU derzeit aber noch weit entfernt. In den vergangenen fünf Jahren sank die Zahl der Verkehrstoten nur um rund zwölf Prozent.
Der Zeitplan: Die EU-Staaten haben drei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Zudem ist eine Übergangszeit von einem Jahr vorgesehen.