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Neue Regeln in der EU Honig muss besser angeschrieben werden

Frühstücksprodukte müssen in der EU bald besser angeschrieben sein: Herkunft und Zuckergehalt stehen dabei im Zentrum.

Auf den Verpackungen von Honig muss in der EU künftig das Herkunftsland deutlich erkennbar angegeben werden. Darauf einigten sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments.

Verabschiedung gilt als Formsache

Bislang musste bei Honigmischungen nur angegeben werden, ob sie aus der EU stammt oder nicht. Künftig muss zudem angegeben werden, wie gross der Anteil des Honigs aus den jeweiligen Ländern ist.

Bevor die neuen Regeln in Kraft treten können, müssen Parlament und EU-Staaten sie noch formell absegnen. Das gilt allerdings als Formsache.

Ausnahmen für kleine Verpackungen

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Legende: Keystone/Alessandro della Valle

Die einzelnen EU-Länder können selbst entscheiden, ob die Verpflichtung zur Angabe des Prozentsatzes auf dem Etikett nur für die vier grössten Inhaltsanteile gilt.

Zudem gibt es eine Ausnahme für Verpackungen von weniger als 30 Gramm. Hier können die Namen der Ursprungsländer auch durch einen Code abgekürzt werden.

Vorgaben für Zucker- und Fruchtgehalt

Neue Regeln soll es auch für Säfte und Konfitüren geben: Säfte dürfen künftig als «zuckerreduziert» gekennzeichnet werden, wenn mindestens 30 Prozent des natürlich vorkommenden Zuckers entfernt wurden. Dabei dürfen aber keine Süssungsmittel als Ersatz verwendet werden.

Und: Für ein Kilogramm Konfitüre müssen künftig mindestens 450 Gramm Früchte verwendet werden.

Video
Archiv: Honig aus der Stadt
Aus SRF News vom 14.06.2018.
abspielen. Laufzeit 52 Sekunden.

SRF 4 News, 31.1.2024, 04:00 Uhr;

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