- Die EU geht mit einer neuen Sanktionsregelung gegen Verantwortliche für schwere Menschenrechtsverletzungen in Russland vor.
- Betroffen sind etwa russische Richterinnen und Richter, die an Verfahren gegen den im Februar in einem Straflager gestorbenen Kremlkritiker Alexej Nawalny beteiligt waren.
- Das geht aus einem veröffentlichten Beschluss der Aussenminister der EU hervor.
Hinzu kommen der föderale Strafvollzugsdienst der Russischen Föderation. Betroffen sind auch Personen, denen Repressionen gegen Künstler sowie gegen den zu zweieinhalb Jahren Lagerhaft verurteilten russischen Menschenrechtsaktivisten Oleg Orlow vorgeworfen werden.
Zur Begründung der Sanktionen gegen den föderalen Strafvollzugsdienst der Russischen Föderation (FSIN) heisst es beispielsweise, dieser sei für schwere Menschenrechtsverletzungen in Russland verantwortlich, darunter Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe.
Als föderale Agentur sei der Strafvollzugsdienst auch für die Straflager zuständig gewesen, in denen Nawalny aus politisch motivierten Gründen festgehalten wurde.
Neuer Rechtsrahmen ermöglicht neue Strafmassnahmen
Die neuen Sanktionen wurden auf der Grundlage eines neuen, ebenfalls am Montag beschlossenen Rechtsrahmens zur Sanktionierung schwerer Menschenrechtsverletzungen in Russland verhängt. Er ermöglicht ab sofort Strafmassnahmen gegen Personen und Organisationen, die für die Unterdrückung der Opposition in dem Land verantwortlich sind.
Als Beispiele für interne Repression werden Folter sowie andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlungen, willkürliche Hinrichtungen oder das Verschwindenlassen von Personen und willkürliche Verhaftungen genannt. Informell wird der neue Rechtsrahmen in der EU auch als Nawalny-Sanktionsregime bezeichnet.
EU will Zeichen setzen
Da die neuen Sanktionen insbesondere aus EU-Einreiseverboten und Vermögenssperren bestehen, haben sie für die Betroffenen in der Regel keine allzu schwerwiegenden Konsequenzen.
Aus Sicht der EU sind sie aber dennoch wichtig, um den Menschen in Russland zu zeigen, dass sie das Vorgehen von Regierung und Behörden gegen Andersdenkende nicht einfach so hinnimmt. Insgesamt treffen die verhängten Strafmassnahmen neben dem Strafvollzugsdienst 19 Personen.
Strafkolonien standen bereits auf EU-Sanktionsliste
Wegen des Todes von Nawalny hatten die EU-Staaten schon im März mit einem bereits bestehenden Sanktionsinstrument Strafmassnahmen gegen 33 Personen aus Justiz und Politik verhängt. Symbolisch wurden zudem die zwei Strafkolonien, in denen Nawalny zuletzt inhaftiert war, auf die EU-Sanktionsliste gesetzt.