- Der frühere österreichische Immobilienunternehmer René Benko hat gegen seine Verurteilung von letzter Woche in Innsbruck Berufung eingelegt.
- Zuvor hatte ihn das Landesgericht zu zwei Jahren Haft verurteilt – weil er seine Gläubiger geschädigt haben soll.
René Benkos Anwalt hat wie angekündigt Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil des Landesgerichts Innsbruck angemeldet. Auch die Staatsanwaltschaft will das Urteil weiterziehen, schreibt die österreichische Nachrichtenagentur APA. Die Staatsanwaltschaft habe eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Teilfreispruch eingereicht.
Eine Nichtigkeitsbeschwerde in Österreich zielt darauf ab, ein Urteil ganz oder teilweise aufheben zu lassen. Mit einer Berufung wird das Strafmass neu beurteilt, nicht aber die Frage nach der Schuld.
Vergangene Woche war Benko nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, in einem Punkt wurde er freigesprochen. Der frühere Investor soll seine Gläubiger geschädigt haben. Konkret soll er durch eine Schenkung an seine Mutter Vermögen beiseite geschafft haben – zu einem Zeitpunkt, als sein Konkurs bereits absehbar war.