Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

International Pistorius muss sich Berufungsverfahren stellen

Die zuständige Richterin lässt ein Berufungsverfahren gegen den Sprint-Star zu. Die Staatsanwaltschaft will ihn weiterhin wegen Mordes hinter Gitter bringen.

Der ehemalige Sprint-Star Oscar Pistorius muss sich einem Berufungsverfahren wegen der Erschiessung seiner Freundin stellen. Richterin Thokozile Masipa hat in Johannesburg bekannt gegeben, dass die Einwände seiner Anwälte gegen eine Berufung nicht ausreichend seien.

Der beinamputierte Sprinter wurde vor einem halben Jahr erstinstanzlich wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft will in der Berufung eine Verurteilung wegen Mordes erreichen – dann würde Pistorius ein höheres Strafmass drohen.

Berufung bereits im Dezember zugelassen

Richterin Masipa hatte eine Berufung bereits im Dezember zugelassen, die Verteidigung versuchte diese jedoch mit verfahrensrechtlichen Argumenten zu verhindern.

Pistorius hatte seine Freundin Reeva Steenkamp am Valentinstag 2013 mit vier Schüssen durch eine geschlossene Badezimmertür getötet. Der heute 28-Jährige beteuert, er habe einen Einbrecher im Haus vermutet.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel