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Rechtsextremes Magazin Deutsches Gericht kippt Verbot von «Compact»-Magazin

  • Das rechtsextreme Magazin «Compact» kann in Deutschland weiter erscheinen.
  • Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot endgültig aufgehoben.
  • Die Richter bestätigten damit ihre Entscheidung aus einem Eilverfahren im vergangenen August.

Die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Magazin Mitte Juli 2024 verboten, weil es ein «zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene» sei. «Compact» klagte in der Folge gegen das Verbot und reichte einen Eilantrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit ein.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im vergangenen August im Sinne des Magazins entschieden. Es durfte unter bestimmten Auflagen vorläufig wieder erscheinen.

Person hält eine Zeitschrift mit nationalistischen Inhalten in der Hand.
Legende: Das «Compact»-Magazin darf in Deutschland weiterhin erscheinen. KEYSTONE/DPA/Karl-Josef Hildenbrand

Nun hat das Gericht im Hauptsacheverfahren seine endgültige Entscheidung getroffen. Die Leipziger Richterinnen und Richter sind in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig.

Zentrale Frage war, ob Aussagen des Medienunternehmens noch durch die Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt sind – oder ob sie verfassungsfeindlich sind und eine konkrete Gefährdung darstellen. Entscheidend für die Bewertung dabei war, ob verfassungswidrige Inhalte prägend für «Compact» sind.

Beobachtung durch Verfassungsschutz

Laut dem Innenministerium ist die «Compact»-Magazin GmbH seit längerem im Fokus des Verfassungsschutzes und wurde Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet. Die Auflage des «Compact»-Magazins liegt nach Gerichtsangaben bei 40'000 Exemplaren, der Online-TV-Kanal erreicht bis zu 460'000 Klicks.

SRF 4 News, 24.06.2025, 11:00 Uhr ; 

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