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Shutdown im November Deutschland ergreift drastische Massnahmen gegen das Coronavirus

Bund und Länder haben sich in Deutschland bei ihrem Corona-Krisengespräch am Mittwoch auf vorübergehende massive Beschränkungen des öffentlichen Lebens verständigt.

Das Ziel ist klar: Familien und Freunde sollen sich in Deutschland zu Weihnachten wieder ohne zu grosse Angst treffen können. Doch dafür müssten sich alle jetzt erstmal deutlich einschränken, meinen Bund und Länder.

Die neuen Regeln kommen dem Shutdown vom Frühling schon recht nah. Sie sollen am 2. November in Kraft treten – und vorerst bis Monatsende gelten. «Es sind belastende Massnahmen», räumte Bundeskanzlerin Angela Merkel ein. Aber sie würden dem Ziel dienen, dass das öffentliche Leben in Deutschland im Dezember wieder weitgehend hergestellt werden könne.

Kontakte: In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen – maximal zehn Personen.

Gastronomie: Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt ist weiter die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen dürfen öffnen.

Freizeit: Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören etwa Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Spielhallen.

Sport: Fitnessstudios, Schwimm- und Spassbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fussball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.

Reisen und Hotels: Die Bürger sollen auf private Reisen, Tagesausflüge und Verwandtenbesuche verzichten – auch im Inland. Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen.

Arbeit: Überall, wo das möglich ist, soll wieder von zuhause gearbeitet werden.

Firmen: Betriebe, Selbstständige und Vereine, die von den neuen Corona-Regeln besonders betroffen sind, bekommen grosse Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt. Bei Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern gleicht der Bund 75 Prozent aus, bei grösseren wird nach EU-Beihilferecht entschieden.

Dienstleistungen: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.

Supermärkte: Der Einzelhandel bleibt geöffnet – es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.

Spitzensport: Im Gegensatz zu anderen gesellschaftlichen Bereichen wurde der Sport noch einmal vom zweiten Lockdown nach dem im März verschont. Nicht nur der Fussball, auch Handball, Basketball und Eishockey hatten vor den Beratungen mächtig gezittert.

Detailhandel: Die Geschäfte im Land sollen weiter offen bleiben. Die Runde der Bundesregierungen mit den 16 Ministerpräsidenten hat zudem beschlossen, dass es einen Kunden pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche geben dürfe. Der Bund hatte ursprünglich eine Begrenzung auf einen Kunden pro 25 Quadratmeter vorgeschlagen. Auch Industriebetriebe und Handwerk sollen geöffnet bleiben.

Schulen und Kindergärten: Schulen und Kindergärten bleiben offen.

Risikogruppen: In Spitälern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollen zügig Schnelltests eingesetzt werden.

Finanzhilfen für Betriebe

Box aufklappen Box zuklappen

Bund und Länder haben sich auf neue Finanzhilfen für Betriebe in Höhe von bis zu zehn Milliarden Euro verständigt, die von Montag an bis Ende November schliessen müssen. Das sind unter anderem Gastronomiebetriebe, die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie für einen Monat geschlossen werden. Kleinere Betriebe sollen bis zu 75 Prozent des Umsatzes vom November 2019 erhalten, grössere Betriebe bis zu 70 Prozent.

SRF 4 News, 28.10.2020, 18 Uhr ; 

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