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Urteil des EU-Gerichts Bisphenol A weiter als gefährlich eingestuft

  • Der Plastikzusatzstoff Bisphenol A wird in der EU laut einem Gerichtsurteil weiter als gefährlich eingestuft.
  • Eine Klage gegen diese Klassifizierung durch den Branchenverband Plastics Europe wurde abgelehnt.

Die Substanz bleibe in der EU aufgrund ihrer reproduktionstoxischen Eigenschaften als besonders besorgniserregend eingestuft, urteilte das EU-Gericht (EuG) in Luxemburg.

Bisphenol A ist ein chemischer Stoff, der vor allem als Ausgangssubstanz zur Herstellung von Polycarbonat-Kunststoffen und Harzen verwendet wird. Es zählt zu den hormonell schädigenden Stoffen und ist in vielen Alltagsgegenständen enthalten, etwa in Plastikgeschirr, Konservendosen und Kassenbons aus Thermopapier. Seit 2011 ist der Einsatz der Substanz in Babyfläschchen EU-weit verboten.

Berg von Plastikflaschen.
Legende: Bisphenol A ist in vielen Gegenständen des täglichen Gebrauchs wie etwa Plastikflaschen. Keystone

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