- In Deutschland hat das Innenministerium den Verein Muslim Interaktiv verboten und auflösen lassen.
- Der Verein richte sich gegen die verfassungsmässige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung, heisst es in einer Mitteilung.
- Der Verein hat im vergangenen Jahr zu einer Kundgebung aufgerufen, an der die Errichtung eines Kalifats gefordert wurde.
«Wer auf unseren Strassen aggressiv das Kalifat fordert, in unerträglicher Weise gegen den Staat Israel und Juden hetzt und die Rechte von Frauen und Minderheiten verachtet, dem begegnen wir mit aller rechtsstaatlichen Härte», erklärte Innenminister Alexander Dobrindt. «Wir lassen nicht zu, dass Organisationen wie Muslim Interaktiv mit ihrem Hass unsere freie Gesellschaft zersetzen, unsere Demokratie verachten und unser Land von innen heraus angreifen.»
Muslim Interaktiv lehne das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip ab und weise damit eine verfassungsfeindliche Grundhaltung auf, schrieb das Innenministerium. Der Verein werde aufgelöst und sein Vermögen beschlagnahmt.
Gegen zwei weiter Vereine – Generation Islam und Realität Islam – laufen vereinsrechtliche Ermittlungen. Nach Angaben des Innenministeriums wurden am Mittwoch zwölf Objekte in Berlin und Hessen durchsucht. Die Organisationen seien dringend verdächtig, «die gleichen Verbotsgründe zu verwirklichen wie Muslim Interaktiv» beziehungsweise Teilorganisationen zu sein.
Ablehnung der Menschenrechte
Aus Sicht von Muslim Interaktiv soll in der Gesellschaft eine islamische Ordnung gelten. Die demokratische Gesellschaft erachtet der Verein als «Wertediktatur», so das Ministerium. Darüber hinaus missachte Muslim Interaktiv die Menschenrechte.
Die Gruppierung richte sich insbesondere gegen die Gleichberechtigung der Geschlechter sowie gegen die Freiheit hinsichtlich sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Der Verein nutze Social Media, um eine möglichst grosse Gruppe von Menschen zu indoktrinieren, die dann die verfassungsmässige Ordnung untergraben würden, so die Behörden.
Nähe zu Gruppierung mit Betätigungsverbot
Das Bundesamt für Verfassungsschutz sieht bei den drei Vereinigungen, die sich mit ihren Aktionen und Social-Media-Aktivitäten vorwiegend an junge deutschsprachige Muslime richten, eine ideologische Nähe zur Islamisten-Gruppierung Hizb ut-Tahrir, für die in Deutschland seit 2003 ein Betätigungsverbot gilt.
Die drei Gruppierungen werden nicht dem dschihadistischen Spektrum zugeordnet. Das heisst, dass die Islamisten zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele – anders als Gruppierungen wie Al-Kaida oder der sogenannte Islamische Staat (IS) – nicht auf Gewalt und Terrorismus setzen.