- Nach Einschleppung der Vogelgrippe haben dem Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) zufolge bislang mehr als 30 kommerzielle Geflügelhalter in Deutschland ihre Tiere töten müssen.
- Um die weitere Ausbreitung der Tierseuche möglichst einzudämmen, seien ersten Erhebungen zufolge etwa 400'000 Hühner, Enten, Gänse und Puten gekeult und anschliessend entsorgt worden.
- Die Vogelgrippe setzte Experten zufolge dieses Jahr früher ein als sonst. Stark betroffen sind Kraniche.
«Wir sehen nach wie vor ein sehr dynamisches Geschehen», sagte FLI-Präsidentin Christa Kühn. «Ähnliche Zahlen hatten wir bereits 2021, dem bisher stärksten ‹Geflügelpest-Jahr›». Es sei nicht abzusehen, wie sich die Situation weiter entwickle, aber man rechne mit einer weiteren Zunahme der Ausbrüche und Fälle.
Die grössten Verluste gab es bislang in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. So mussten in zwei Betrieben in Vorpommern insgesamt fast 150'000 Legehennen getötet werden. Der Landkreis Märkisch-Oderland gab bekannt, dass dort weitere 130'000 Tiere gekeult werden.
In Niedersachsen, Bayern, Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg kam es ebenfalls zur vorsorglichen Tötung Tausender Nutztiere.
Mit Vogelzug steigt Infektionsgefahr
Erkrankte Wildvögel, die auf dem Weg in ihre Winterquartiere im Süden Rast machen, gelten als Überträger der Geflügelpest. Zwar ist die Tierseuche in Deutschland inzwischen ganzjährig verbreitet, doch mit dem Vogelzug im Herbst gewinnt das Infektionsgeschehen deutlich an Fahrt.
Nach Einschätzung des Loeffler-Instituts hat die Infektionswelle in diesem Jahr früher eingesetzt als üblich. Zudem seien Kraniche in einem bislang nicht gekannten Ausmass betroffen. Vor allem im Linumer Teichland im Nordwesten Brandenburgs gibt es ein massenhaftes Kranich-Sterben.
Laut Kühn wurde in 65 Fällen bei Wildvögeln der Geflügelpest-Virus H5N1 festgestellt. Insgesamt verendete aber ein Vielfaches der infizierten Tiere.
Entschädigungszahlungen
Der Höhepunkt des Vogelzugs steht noch bevor. Damit sei für Tierhalter die Gefahr, dass die Vogelgrippe in ihre Bestände eingeschleppt wird, weiterhin gross, hiess es. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft warnte: «Wenn wir nicht handeln, riskieren wir nicht nur Tiergesundheit, sondern auch die Versorgungssicherheit.»
Wird nach einem Geflügelpest-Ausbruch die Tötung von Tieren angeordnet, erhalten die Besitzer eine Entschädigung, die nach Tierart gestaffelt ist und laut Gesetz den Höchstsatz von aktuell 50 Euro nicht überschreiten darf. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer sprach sich dafür aus, die Obergrenze von bislang 50 Euro auf bis zu 110 Euro hochzusetzen.
Bisher keine Fälle in der Schweiz
In der Schweiz wurden in diesem Herbst bisher keine Vogelgrippefälle registriert, wie aus der Webseite des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hervorgeht. Mit dem Ankommen der Zugvögel müsse aber auch hierzulande damit gerechnet werden, dass Fälle von Vogelgrippe wieder auftreten können, hiess es vom BLV.