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Wegen Cohen und Manafort Trump gerät arg in die Defensive

Innerhalb einer Stunde erhielt Donald Trump am Dienstag zwei schlechte Nachrichten: Sein Ex-Wahlkampf-Chef wurde verurteilt – und Trumps ehemaliger Anwalt belastete ihn in einem spektakulären Schuldeingeständnis schwer.

Letzteres zuerst: Das Schuldeingeständnis von Präsident Trumps Ex-Anwalt und «Ausputzer» Michael Cohen bringt Donald Trump mit einer mutmasslichen Straftat in Verbindung. Er habe Gesetze der Wahlkampffinanzierung gebrochen, gibt Cohen zu und fügt an: Er habe das mit dem Kandidaten Trump koordiniert und sei von eben diesem dazu angewiesen worden. Und: Man habe es gemacht, um die Präsidentschaftswahlen 2016 zu beeinflussen. Inzwischen scheint klar, dass diese Gesetze bei Bezahlung von Schweigegeldern für Trumps mutmassliche aussereheliche Affären gebrochen wurden.

Trump: «Engagiert bloss nicht Michael Cohen»

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In einer ersten Reaktion äusserte US-Präsident Trump Mitgefühl für die Verurteilten. «Es tut mir leid für beide. Paul Manafort ist ein guter Mann – er hat mit Ronald Reagan gearbeitet und mit vielen verschiedenen Leuten. Ich bin sehr traurig darüber. Es hat nichts mit mir zu tun.»

Stunden später twitterte der US-Präsident wieder in gewohnter Schärfe und distanzierte sich in aller Deutlichkeit von seinem ehemaligen Vertrauten Cohen. Falls jemand einen guten Anwalt suche, solle er sich bloss nicht an Michael Cohen wenden.

So viel Brisanz war noch nie. Fast unbedeutend erscheinen rückblickend die Lügen des Präsidenten, er habe von alldem nichts gewusst. Denn die Medien oder das amerikanische Volk zu belügen, ist kein Verbrechen. Jemanden zu einer mutmasslichen Straftat anzustiften, aber möglicherweise schon. Das Gericht in New York, das das Schuldeingeständnis von Cohen abgesegnet hat, scheint den ehemaligen Trump-Anwalt als glaubwürdig einzustufen.

Rechtlich scheint Trump auf der sicheren Seite

Und so stellt sich die Frage nach den Konsequenzen. Rechtlich scheint der Präsident im Moment auf der sicheren Seite zu sein. Die Experten betonen, ein Präsident im Amt könne nicht strafrechtlich verfolgt werden – selbst wenn etwas gegen ihn vorliegen würde.

Politisch könnte das Parlament ein Amtsenthebungsverfahren einleiten – und könnte den Präsidenten theoretisch seines Amtes entheben. Die Forderung danach wird auch nicht ausbleiben. Aber es bleibt wohl auch heute unrealistisch, dass die beiden Kammern mit republikanischer Mehrheit jetzt aktiv werden – nicht so kurz vor den wichtigen Parlamentswahlen im Herbst.

Es ist aber zu erwarten, dass Donald Trump und die Republikaner bei diesen Wahlen Stimmen verlieren werden. Nicht die Basis, nicht die «Hardcore-Trumpianer» werden sich ihnen versagen. Vielmehr werden es gemässigte, eher unabhängige Wählerinnen und Wähler sein, die 2016 das Zünglein an der Waage für Präsident Trump spielten, aber jetzt genug haben von den Irrungen und Wirrungen seiner Präsidentschaft.

Manafort-Urteil ist relevant für Robert Mueller

Dann ist da noch die Manafort-Verurteilung wegen Steuer- und Bankbetrug. Sie hat direkt nichts mit der Russland-Untersuchung von Sonderermittler Robert Mueller zu tun, oder damit, ob die Trump-Kampagne mit Russland kooperiert hat, oder nicht. Diese Straftaten hat Paul Manafort begangen, bevor er Trumps Wahlkampf-Chef wurde.

Allerdings ist die Sache trotzdem relevant: Seit Mueller eingesetzt wurde, diskreditiert Präsident Trump die Untersuchung regelmässig als Hexenjagd. Fast täglich erfindet er in bester Trump-Manier neue diffamierende Übernamen für den Sonderermittler – notabene eingesetzt von einem Republikaner der Trump-Administration.

Mueller zeigt, dass er seine Aufgabe mit grosser Verantwortung wahrnimmt, dass er Leute anklagen und verurteilen lassen kann, die er im Zuge seiner Ermittlungen untersucht. So wie das – im Sinne des Rechtsstaates USA – seine Aufgabe ist.

Peter Düggeli

USA-Korrespondent, SRF

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SRF-Korrespondent Peter Düggeli arbeitet seit Sommer 2015 in Washington. Er ist seit 2010 bei SRF. Düggeli studierte an der Universität Freiburg Geschichte und Englisch und schloss sein Studium 1999 mit einem Lizenziat ab.

Sendebezug: SRF 4 News, 6 Uhr.

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