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Zollstreit EU-USA «Tür für Verhandlungen ist derzeit geschlossen»

  • Die Europäische Union hat im Streit um die US-Stahlzölle ein Klageverfahren bei der Welthandelsorganisation (WTO) eingeleitet.
  • Dieses Verfahren sieht im Idealfall eine gütliche Einigung vor oder – falls diese nicht zustande kommt – eine Streitschlichtung durch unabhängige Handelsexperten.
  • Unabhängig davon hält die EU an ihren Vergeltungszöllen gegen die USA fest.
  • Deren Ausmass ist noch unklar, die Massnahmen sollen aber schon im Juni eingeleitet werden.

Der Antrag der EU auf Konsultationen im Rahmen eines Streitschlichtungsverfahrens sei eingegangen, bestätigte ein WTO-Beamter am Freitag in Genf. Damit beginnt eine 60-tägige Frist, in der sich beide Seiten nach den WTO-Regeln um eine gütliche Einigung ihrer Meinungsverschiedenheiten bemühen müssen.

Gelingt das nicht, kann die EU die Einsetzung eines Streitschlichtungspanels beantragen. Die USA könnten das hinauszögern, aber nicht verhindern. Die Handelsexperten des Panels könnten ihre Arbeit im September aufnehmen.

Malmström: Keine Antwort wäre auch eine Antwort

Ein Grossteil der geplanten Vergeltungszölle ist davon nicht betroffen. Die EU stellt sich auf den Standpunkt, dass die US-Zölle auf Stahl und Aluminium nach WTO-Recht illegal sind. Sie will die Vergeltungsmassnahmen deshalb noch im Juni einleiten. Wenn die USA dies für rechtswidrig halten, müssten sie ihrerseits bei der WTO ein Klageverfahren einleiten.

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström verteidigte die geplanten Vergeltungszölle auf US-Produkte. «Nicht zu antworten, würde bedeuten, die Zölle zu akzeptieren», sagte sie. Es seien nicht die EU-Staaten, die eine Eskalation riskierten, sondern die USA.

Aufschläge auf Whiskey, Erdnussbutter, Jeans

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Über das Ausmass der Gegenmassnahmen auf die US-Strafzölle auf Stahl und Aluminium hat die EU noch keine abschliessende Entscheidung getroffen. Nach einer bereits bei der WTO eingereichten Liste sollen die EU-Vergeltungszölle indes auf US-Produkte wie Whiskey, Erdnussbutter, Motorräder, Jeans oder Tabakprodukte erhoben werden. Auch Stahlerzeugnisse, Schiffe udn Boote wären betroffen. Der geplante Zusatzzoll würde 25 Prozent betragen. Die Einführung könnte allerdings frühestens am 20. Juni erfolgen.

Tür für Gespräche sei derzeit geschlossen

Malmström betonte in Brüssel die Geschlossenheit der 28 EU-Staaten und zeigte sich grundsätzlich nicht zu Gesprächen bereit: «Wir werden in keinerlei Verhandlungen eintreten», sagte die Handelskommissarin. «Die Tür dafür ist derzeit geschlossen.»

Eine andere Entscheidung sei nach den Worten Malmströms nur möglich, wenn die US-Sonderzölle auf europäische Stahl- und Aluminiumprodukte wieder aufgehoben würden.

Noch am Donnerstag hatte demgegenüber US-Handelsminister Wilbur Ross Bereitschaft für Verhandlungen gezeigt. «Wir freuen uns darauf, die Verhandlungen mit Mexiko und Kanada einerseits, und mit der Europäischen Kommission auf der anderen Seite fortzuführen», sagte er.

Ausnahmeregelung für die EU aufgehoben

Dem zuvorgegangen war die Ankündigung Ross', dass für die Einfuhr von Stahl und Aluminium in die USA nun höhere Zölle gölten. Auf Stahl würden 25 Prozent Zölle, auf Aluminium zehn Prozent fällig. Betroffen seien die Europäische Union, Kanada und Mexiko.

US-Präsident Donald Trump hatte die Aufschläge bereits am 23. März angeordnet, die EU aber zunächst ausgenommen. Er verlängerte damit die bis zum 1. Juni erteilte Ausnahmeregelung für die EU nicht.

Sorge vor einem Handelskrieg

Die von den USA verhängten Strafzölle auf Stahl und Aluminium bringen die EU in Zugzwang und lassen die Sorge vor einem Handelskrieg mit weiteren Produkten wachsen.

Es gibt Befürchtungen, dass die Regierung von US-Präsident Donald Trump nach einem Vergeltungsschritt aus Brüssel zusätzliche Branchen wie die exportstarke deutsche Autoindustrie mit höheren Abgaben belegt.

EU leitet Klageverfahren gegen China ein

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Zum Schutz des geistigen Eigentums europäischer Unternehmen hat die EU ein Klageverfahren gegen China vor der Welthandelsorganisation WTO eingeleitet. Die derzeitige chinesische Gesetzgebung untergrabe die Rechte europäischer Unternehmen, teilte die EU-Kommission zur Begründung mit. Sie würden gezwungen, chinesischen Betrieben Eigentums- oder Nutzungsrechte für ihre Technologien zu gewähren. Technologietransfer-Vereinbarungen könnten nicht frei ausgehandelt werden.

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