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Zu viele Unregelmässigkeiten Pannenwahl in Berlin muss wiederholt werden

Der Urnengang vom letzten Jahr in der deutschen Hauptstadt ist ungültig, sagt das Berliner Verfassungsgericht.

Worum geht es? Die von zahlreichen Pannen geprägte Wahl des Berliner Landesparlaments muss komplett wiederholt werden. Der Urnengang vom September 2021 sei ungültig, urteilte der Berliner Verfassungsgerichtshof. Das Gericht sprach von «schweren systemischen Mängeln» schon bei der Vorbereitung der Wahl des Abgeordnetenhauses. Ausserdem habe es eine «Vielzahl schwerer Wahlfehler» gegeben. Der Grundsatz der Allgemeinheit, Gleichheit und Freiheit sei bei der Wahl verletzt worden.

Was lief schief? Als Beispiele für Wahlfehler nannte die Gerichtspräsidentin falsche, fehlende oder eilig kopierte Stimmzettel, zu wenige Wahlurnen, die zeitweise Schliessung von Wahllokalen sowie lange Schlangen davor. Wer wählen wollte, musste mitunter mehrere Stunden warten, bis er die Stimme abgeben konnte. In einem Teil der 2256 Wahllokale Berlins stimmten Wähler noch nach 18.00 Uhr ab – also nach der offiziellen Schliessung der Wahllokale. Neben dem Landesparlament erklärte das Gericht jetzt auch die Wahlen zu den zwölf Berliner Bezirksverordnetenversammlungen für ungültig.

Bleibt Giffey (SPD) Bürgermeisterin?

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Giffey.
Legende: Keystone/Fabian Sommer

Berlin ist eines der 16 Bundesländer in Deutschland und hat 3.8 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. Regiert wird es von einer Koalition aus Sozialdemokraten, Grünen und der Linken unter der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD). Ihr Stuhl könnte bei einer Neuwahl wackeln, da es nach Umfragen unsicher ist, dass die SPD wieder stärkste Partei wird. Sie liefert sich mit Grünen und oppositionellen Christdemokraten ein Kopf-an-Kopf-Rennen.

Was passiert jetzt? Die Wahl muss laut Gerichtsurteil jetzt innert 90 Tagen wiederholt werden. Als wahrscheinlicher Termin gilt nach bisheriger Einschätzung des neuen Landeswahlleiters der 12. Februar. Neben der Landtagswahl ist auch eine Teil-Wiederholung der Wahl zum Bundestag nötig. Diese fand am gleichen 26. September 2021 statt. Der Bundestag beschloss in der vergangenen Woche auf Basis einer Empfehlung seines Wahlprüfungsausschusses mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP, dass die Wahl in 431 der insgesamt 2256 Berliner Wahlbezirken wiederholt werden muss. Die Parteien im Bundestag gehen aber davon aus, dass der Beschluss vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird.

Es kam viel zu viel zusammen

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Am fraglichen Wahltag, dem 26. September 2021, fand in Berlin neben der Landesparlaments- und Bezirksverordnetenversammlungs-Wahl auch die Bundestagswahl statt. Ausserdem stand in einer Volksabstimmung die Frage der Enteignung grosser Wohnkonzerne zur Entscheidung. Und: Am selben Tag lief der Berlin-Marathon mit Tausenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Folge dieser Ballung und schlechter Vorbereitung waren dann die massiven Probleme beim Urnengang.

Was wird anders beim nächsten Termin? Bei der Wahlwiederholung sollen sich die Pannen nach Angaben des Berliner Senats nicht noch einmal wiederholen. So sollen bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus mindestens 38'000 Wahlhelferinnen und -helfer zum Einsatz kommen, statt der 34'000 im September 2021. Sie sollen auch besser geschult werden und eine deutlich höhere Entschädigung erhalten. In Wahllokalen sollen zudem mehr Wahlurnen stehen als beim letzten Mal.

SRF 4 News, 16.11.2022, 12:30 Uhr ; 

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