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«Lex Niedergösgen» Sündenfall bei Solothurner Gemeindewahlen nicht mehr möglich

Das Solothurner Kantonsparlament hat am Mittwoch einen Systemfehler korrigiert. Bei den Gemeindewahlen 2017 konnte der Gemeindepräsident von Niedergösgen im Amt bleiben, obwohl ihn das Volk nicht mehr wollte. Das ist künftig nicht mehr möglich.

Der «Fall Niedergösgen»

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Bei den Gemeindewahlen 2017 wurde der amtierende Gemeindepräsident von Niedergösgen im ersten Wahlgang nicht gewählt. Weil er als einziger zum zweiten Wahlgang antreten durfte, fand dann aber gar kein zweiter Wahlgang statt, sondern der nicht gewählte Gemeindepräsident wurde in stiller Wahl im Amt bestätigt.

Bei der Debatte im Kantonsrat herrschte am Mittwoch Einigkeit. Sämtliche Fraktionen unterstrichen die Notwendigkeit der Korrektur. Mit 92 zu 0 Stimmen wurde eine Änderung am Solothurner Wahlgesetz genehmigt.

Neue Regel für zweite Wahlgänge

Mit der Änderung wird es zukünftig nicht mehr möglich sein, dass bei einer kommunalen Majorzwahl eine Person im ersten Wahlgang das absolute Mehr verpasst und anschliessend mangels Einflussmöglichkeit im zweiten Wahlgang in stiller Wahl als gewählt erklärt werden muss. In einem solchen Fall wird es neu möglich sein, dass sich zum zweiten Wahlgang neue Kandidaten und Kandidatinnen anmelden können.

Die Gemeinderatswahlen im Kanton Solothurn waren 2017 von verschiedenen Besonderheiten geprägt. Drei Vorstösse forderten danach Änderungen am Wahlgesetz, um solche «Sündenfälle» künftig zu verhindern.

Unter anderem wurde verlangt, dass Gemeindepräsidenten immer an der Urne gewählt werden sollen, auch wenn es nur einen Kandidaten gibt. Davon wollte das Parlament aber nichts wissen. Stille Wahlen von Gemeindepräsidenten bleiben im Kanton Solothurn demnach erlaubt.

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