Es geht um knapp 600'000 Franken. Dieses Geld hat die Thurgauer Regierung der Stiftung Kartause Ittingen überwiesen, nachdem das Bundesgericht die Umbaupläne für das Kunstmuseum Thurgau gestoppt hatte.
Nach dem Gerichtsentscheid sassen die Stiftung und der Kanton auf offenen Rechnungen. Die teilte man sich und die Regierung überwies der Stiftung 600'000 Franken. Und genau gegen diese Zahlung liegt eine Beschwerde vor dem Thurgauer Verwaltungsgericht: Die Zahlung habe keine Rechtsgrundlage und die Stiftung müsse das Geld zurückzahlen.
Rechtsgrundlage umstritten
Die zuständige Regierungsrätin, Monika Knill, schweigt zur Beschwerde, weil es ein laufendes Verfahren sei. Sie äusserte sich aber schon im Parlament zur Zahlung: Das Geld stamme aus dem Lotteriefonds und die Regierung dürfe für einmalige Beiträge Geld sprechen. Diese Rechtsgrundlage stellt der Grüne Kantonsrat Kurt Egger in Frage: Für ihn müssten Gelder des Lotteriefonds für kulturelle Zwecke oder kulturelle Infrastruktur eingesetzt werden und nicht für bereits gescheiterte Projekte.
Dem widerspricht der Fraktionschef der SVP: Stefan Tobler ist überzeugt, dass die Zahlung in der Kompetenz des Regierungsrates liegt. Es komme nicht darauf an, ob der Bau realisiert wurde oder nicht. Trotzdem werfe das neue Verfahren Frage auf, die er den SVP-Regierungsräten bei einem nächsten Treffen stellen wolle.