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Auslöser der #MeToo-Bewegung Harvey Weinstein legt Berufung gegen Vergewaltigungsurteil ein

  • Der wegen Vergewaltigung verurteilte Ex-Filmmogul Harvey Weinstein will seinen Prozess neu aufrollen lassen.
  • Dies bestätigte Weinsteins Anwalt Arthur Aidala gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.
  • Das Verteidigerteam des 69-Jährigen habe beim Obersten Gericht im Bundesstaat New York Einspruch gegen das Urteil vom 24. Februar 2020 eingelegt.

In dem gerichtlichen Schreiben hiess es weiter: «Herrn Weinstein wurde sein verfassungsmässiges Recht verweigert, in einer fairen und unparteiischen Jury vor Gericht gestellt zu werden.»

Die Anwälte begründeten ihren Vorwurf mit einem angeblich parteiischen Juror, der angeblichen Voreingenommenheit des Richters James Burke und der Einflussnahme einer «reisserischen medialen Berichterstattung». Insgesamt greifen die Verteidiger den Schuldspruch aus dem vergangenen Jahr in sieben Punkten an.

Auslöser der #MeToo-Bewegung

Die Verurteilung von Weinstein im vergangenen Jahr markiert einen Meilenstein der Rechtsgeschichte. In dem aufsehenerregenden Fall, durch den die #MeToo-Bewegung massgeblich mit ausgelöst wurde, hatte die Jury den Zeugenaussagen von mehreren Frauen entgegen Weinsteins Unschuldsbeteuerungen und trotz des Mangels an Beweisen geglaubt.

Der Ex-Produzent war wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu 23 Jahren Haft verurteilt worden. Selbst die Vereinten Nationen sprachen von einem «Wendepunkt» im Umgang mit Opfern sexueller Gewalt. Weinstein sitzt diese Strafe derzeit in einem Gefängnis im Bundesstaat New York ab.

SRF 4 News aktuell, 06.04.2021, 05:00 Uhr ; 

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