- Die frühere Partnerin des Sexualverbrechers Jeffrey Epstein, Ghislaine Maxwell, hat den Vorwurf der Beihilfe abgestritten – vor einem Gericht in New York.
- Die Richterin verweigerte Maxwell eine Freilassung auf Kaution und ordnete ihre Inhaftierung an.
- Der Prozess startet voraussichtlich Mitte Juli nächsten Jahres.
- Ghislaine Maxwell wird unter anderem vorgeworfen, minderjährige Mädchen als Sex-Partnerinnen für Epstein angeworben zu haben.
Maxwell plädierte bei der rund zweistündigen Anhörung in New York, bei der sie per Video in den Gerichtssaal zugeschaltet war, auf «nicht schuldig». Ihr werden sechs Anklagepunkte vorgeworfen, darunter Verführung Minderjähriger zu illegalen Sexhandlungen und Meineid. Richterin Alison Nathan lehnte eine Freilassung Maxwells auf Kaution ab und nannte den 12. Juli 2021 als Datum für einen möglichen Prozessbeginn.
Grosses Fluchtrisiko laut Staatsanwaltschaft
Maxwells Anwälte hatten im Vorfeld um eine Freilassung ihrer Mandantin gegen eine Kaution von fünf Millionen Dollar gebeten, weil ihrer Darstellung nach kein Fluchtrisiko bestehe. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Mit drei Pässen und zahlreichen Bankkonten in unterschiedlichen Ländern bestehe ein sehr grosses Fluchtrisiko, hiess es im Vorfeld von der Staatsanwaltschaft. Beide Seiten legten ihre Sichtweisen bei der Anhörung am Dienstagnachmittag (Ortszeit) erneut ausführlich dar.
Die 58-jährige Maxwell, die Anfang Juli um US-Bundesstaat New Hampshire festgenommen worden war, soll bei den Sexualverbrechen Epsteins eine massgebliche Rolle gespielt haben. Auf die ihr vorgeworfenen Anklagepunkte, die sich auf die Jahre 1994 bis 1997 beziehen, stehen jeweils Höchststrafen von fünf bis zehn Jahren im Gefängnis.
Der Missbrauch von Frauen und Mädchen, von denen eines nur 14 Jahre alt gewesen sein soll, habe hauptsächlich in Epsteins Anwesen in New York, Palm Beach und Santa Fe sowie in Maxwells Wohnsitz in London stattgefunden. Maxwell gehörte laut Staatsanwaltschaft zu Epsteins «engsten Verbündeten» und spielte eine «entscheidende Rolle» bei seinen Machenschaften.
Epstein einschlägig vorbestraft
Der einschlägig vorbestrafte amerikanische Geschäftsmann Epstein soll Dutzende Minderjährige missbraucht und zur Prostitution gezwungen haben. 2008 war er in dieser Sache schon einmal einem Bundesverfahren entgangen, indem er eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft einging.
Epstein bekannte sich damals teilweise schuldig und bekam eine milde Haftstrafe. Im vergangenen Sommer wurde er in New York erneut angeklagt und kurz darauf tot in einer New Yorker Gefängniszelle aufgefunden. Das Justizministerium stuft es als Suizid ein.
Maxwells Anwälte versuchten im Vorfeld, ihre Mandantin von Epstein zu distanzieren. Die beiden hätten vor seinem Tod mehr als zehn Jahre lang keinen Kontakt mehr gehabt, teilten sie in einem an das Gericht adressierten Dokument mit. «Ghislaine Maxwell ist nicht Jeffrey Epstein.» Maxwell habe die Vorwürfe gegen sich immer zurückgewiesen. Sie habe auch nicht deswegen in den vergangenen Monaten so zurückgezogen gelebt, um der Strafverfolgung zu entgehen, sondern der «unerbittlichen und aufdringlichen Medienberichterstattung».
Die Staatsanwaltschaft erwiderte, dass sie sich ihrer Festnahme allerdings zunächst widersetzt, sich in ein Zimmer ihres Anwesens zurückgezogen und die Tür abgeschlossen habe. FBI-Agenten mussten die Tür eintreten, um sie festzunehmen.