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EuGH: Like-Button erfordert Einwilligung des Users
Aus Info 3 vom 29.07.2019.
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Urteil zum «Gefällt mir»-Knopf «Kaum eine grosse Einschränkung für Webseitenbetreiber»

Daten dürfen nicht mehr automatisch an Facebook weiter geleitet werden. Nutzer müssen dies künftig erlauben.

Surft man im Internet, hinterlässt man Spuren. Manchmal mehr, als einem lieb ist. Schuld daran sind sogenannte Plugins. Zum Beispiel der «Gefällt mir»-Button von Facebook. Ist er in eine aufgerufene Website integriert, gehen die Daten automatisch an Facebook. Egal ob man «Gefällt mir» gedrückt hat oder nicht. Das soll sich ändern, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Digitalredaktor Jürg Tschirren zu den Konsequenzen.

Jürg Tschirren

Jürg Tschirren

Digitalredaktor

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Jürg Tschirren hat Zeitgeschichte und Journalismus studiert. Er arbeitet seit 2007 für SRF und berichtet über IT, Kommunikation, Unterhaltungselektronik, digitale Distribution, soziale Netzwerke, Datenschutz, Computersicherheit und Games.

SRF News: Wie wird die Einwilligung zur Datenweitergabe eingeholt?

Jürg Tschirren: Es kann sein, dass die Benutzer dazu einen Okay-Knopf drücken müssen, der angezeigt wird. Es kann aber auch sein, dass Benutzer den Gebrauch von derlei Social-Media-Plugins aktiv erlauben müssen, indem sie zum Beispiel einen Link anklicken. Insgesamt wird es in eine ähnliche Richtung gehen wie mit den Cookies unter der neuen Europäischen Datenschutzgrundverordnung DSGVO, die seit Mai 2018 gilt.

Das verlangt die Datenschutz-Grundverordnung der EU

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Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO oder GDPR) werden die Datenschutzrechte in den EU-Ländern vereinheitlicht.

  • Unternehmen müssen Kundendaten gesondert speichern.
  • Daten dürfen nur weitergegeben oder zu Werbezwecken verwendet werden, wenn eine schriftliche Einwilligung vorliegt. Zudem können sie nur weitergegeben werden, wenn dies für die Erfüllung eines Vertrags – etwa beim Online-Shopping – notwendig ist.
  • «Recht auf Vergessen»: auf Anfrage von Betroffenen müssen Unternehmen persönliche Daten löschen und herausrücken.
  • Es werden genaue Vorschriften erlassen, welche Daten wie lange gespeichert werden dürfen.
  • Das Gesetz gilt für Schweizer Firmen, die z.B. im Online-Verkauf mit Kunden aus der EU zu tun haben. Facebook bestätigte, die Anforderungen auch in der Schweiz umzusetzen.

Cookies – Textinformationen, mit denen ebenfalls Daten von Benutzern gesammelt werden können – dürfen zwar weiterhin eingesetzt werden. Die Benutzer müssen aber darüber informiert werden. Darum müssen wir beim Besuch von Webseiten nun immer erst Okay klicken, um sie nutzen zu können.

Was passiert, wenn ich das nicht tue?

Es kommt darauf an. Es könnte sein, dass man die entsprechende Seite wirklich nur gebrauchen kann, wenn man sein Okay dazu gibt. Es wird aber sicher auch Seiten geben, bei denen ich das ablehnen kann und trotzdem Zutritt habe. Jene Webseiten dürfen dann halt keine Daten weitergeben.

Ich glaube nicht, dass es für Webseitenbetreiber eine grosse Einschränkung sein wird, an Daten zu kommen.

Können Betreiber solcher Websites mich dann weniger gut verfolgen?

Plugins, mit denen solche Daten gesammelt werden können, sind weiterhin erlaubt. Die Benutzer müssen einfach darüber informiert sein. Aus Erfahrung weiss man, dass die meisten Leute einfach ihre Zustimmung geben, wenn sie sonst nicht an Inhalte von Webseiten kommen. Sie drücken einfach auf ein grünes Okay, um schneller weiterzukommen. Ich glaube deshalb nicht, dass es für Webseitenbetreiber eine grosse Einschränkung sein wird, an Daten zu kommen. Es nicht eine so hohe Hürde, die ihnen da in den Weg gelegt wird.

Beim Urteil ging es konkret um den «Gefällt mir»-Button von Facebook. Doch werden nicht auch andernorts automatisch Daten weitergegeben?

Ja, das stimmt. Es gibt viele sogenannte Analytics- oder Tracking-Tools, die im Hintergrund von Webseiten laufen können und Daten von uns sammeln, ohne dass wir das merken, und ohne dass wir unsere Zustimmung dazu gegeben haben. Cookies sind wohl die meistverbreiteten, aber es gibt auch Dienste wie etwa Google Analytics, die Besuche auf Webseiten auswerten.

Es gibt viele Tools, die im Hintergrund von Webseiten laufen können und Daten von uns sammeln, ohne dass wir das merken.

Auch bei solchen Diensten fliessen viele Daten an Dritte weiter. Es wird sich zeigen, ob die Benutzer wegen dieses jüngsten Urteils in Zukunft auch darüber informiert werden müssen, wenn auf diese Art Daten gesammelt werden.

Das Gespräch führte Nina Gygax.

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Urteil: Daten dürfen nicht automatisch zu Facebook fliessen
Aus Tagesschau vom 29.07.2019.
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