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Aargau Solothurn Fussballstadion Aarau: Zuerst zahlen und dann weiter prozessieren

Knapp 1000 Personen wehren sich dagegen, dass der Aarauer Fussballstadion-Einsprecher weiter prozessieren kann. Zuerst soll er einen Vorschuss leisten, bevor das Gericht weiter arbeitet. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht entschieden, dass der Mann nicht alle Kosten auf den Staat abwälzen kann.

Beim Aargauer Verwaltungsgericht ist eine Petition mit knapp 1000 Unterschriften eingegangen. Darin geht es um den Mann, der seit Monaten mit einer Beschwerde den Bau eines neuen Fussballstadions in Aarau blockiert.

Video
Stadion Aarau weiter verzögert
Aus Schweiz aktuell vom 25.02.2015.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 11 Sekunden.

Petitionäre verlangen Kostenvorschuss

Der Einsprecher hat nach dem abschlägigen Entscheid des Aargauer Regierungsrat sein Anliegen daraufhin ans Verwaltungsgericht weitergezogen. Dieses soll den Fall erst weiter bearbeiten, wenn der Einsprecher einen Kostenvorschuss geleistet hat, so die Petitionäre.

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau seiner Bitte um unentgeltliche Rechtspflege nur zu einem Teil entsprochen. Den grossen Teil der Gerichtskosten sowie auch die Anwaltskosten muss der Mann gemäss Urteil selber zahlen.

Gericht hat bereits Rechnung verschickt

Die Petitionäre rechnen mit Kosten von bis zu 150'000 Franken. Das Verwaltungsgericht soll nun eine «angemessene Vorauszahlung» verlangen. Das fordern die Petitionäre, angeführt von SD-Grossrat René Kunz aus Reinach.

Das Verwaltungsgericht hat diese Frage allerdings bereits behandelt: Mit dem Urteil betreffend der Rechtspflege hat das Gericht auch eine Rechnung verschickt. Demnach muss der Einsprecher 6400 Franken als Kostenvorschuss überweisen muss, damit das Verfahren weiter geführt wird.

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