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Verwaltungsgericht stoppt Ausbau der Beschneiungsanlagen
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 30.06.2021. Bild: Keystone
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130 Schneekanonen in Elm Glarner Verwaltungsgericht stoppt weitere Schneekanonen in Elm

Die Beschneiungsanlagen im Elmer Skigebiet können vorerst nicht ausgebaut werden. Die Sportbahnen halten am Projekt fest.

«Futuro» - unter diesem Namen ist in Elm im Kanton Glarus der Ausbau der Beschneiungsanlagen geplant. Mit Wasser aus der Sernf sollen weitere Pisten beschneit werden. Eine Wasserfassung, drei Pumpstationen, 9.5 Kilometer Leitungen und 110 bis 130 Beschneiungsaggregate sind geplant. Es soll Pistenkorrekturen geben.

Die geplante grossflächige Beschneiung soll die weitere Existenz der Sportbahnen Elm AG sichern. Die neuen Pisten hätten 2020/21 in Betrieb gehen sollen.

Umweltverbände wehren sich erfolgreich

Wegen der Auswirkungen auf die Umwelt haben sich Naturschutzverbände WWF, Pro Natura und der Schweizerische Vogelschutz «BirdLife» gegen die Ausbaupläne gewehrt. Das Glarner Verwaltungsgericht, welches in diesem Fall zuständig ist, gibt ihnen im Urteil vom 24. Juni 2021 recht. Für einen Ausbau in dieser Grössenordnung brauche es eine Sondernutzungsplanung, begründet das Gericht das Urteil. Es hat die Baubewilligung der Gemeinde Süd vom März 2020 aufgehoben.

Sondernutzungsplanung statt Ausnahmebewilligung

Der Kanton Glarus hatte das Bauvorhaben gutgeheissen – mit einer Ausnahmebewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzonen. Die Gemeinde Glarus Süd hatte daraufhin die Baubewilligung erteilt. Auch der Landrat, das Kantonsparlament, gab grünes Licht und bewilligte rund 8.5 Millionen Franken für das Projekt. Dieses Vorgehen sei falsch, urteilt das Glarner Verwaltungsgericht.

Alle aus dem Bauvorhaben resultierenden Auswirkungen sind zu erfassen und gegeneinander abzuwägen.
Autor: Auszug aus dem Urteil

Es brauche eine projektbezogene Sondernutzungsplanung. Hier seien «alle aus dem Bauvorhaben resultierenden Auswirkungen zu erfassen und gegeneinander abzuwägen.» Dies müsse unter Mitwirkung der Bevölkerung geschehen, findet das Verwaltungsgericht.

Das Projekt wird nicht geändert, das Bewilligungsverfahren muss anders durchgeführt werden.
Autor: Bruno Landolt Direktor Sportbahnen Elm

Bruno Landolt, Direktor der Sportbahnen Elm, ist nachdenklich. Jetzt müssten sie gemeinsam mit Gemeinde und Kanton über die Bücher. Noch ist das weitere Vorgehen offen. Dass es eine Sondernutzungsplanung brauche, davon sei er nicht ausgegangen. Das Projekt an und für sich steht für ihn nicht zur Diskussion. «Das Projekt wird nicht geändert, das Bewilligungsverfahren muss anders durchgeführt werden», ist er überzeugt.

Die Liste der Punkte, die gegen Umweltrecht verstossen, ist lang.
Autor: Corina Geiger Umweltorganisation WWF

Die Umweltverbände begrüssen das Urteil: «Man wird sich unbequeme Fragen stellen müssen», sagt Corina Geiger vom WWF. Beispielsweise ob so ein Ausbau auf dieser Höhe über Meer zu Zeiten der Klimaerwärmung verhältnismässig sei. Oder auch Fragen zum Jagdbanngebiet – das Gebiet in welchem keine Tiere geschossen werden dürfen, wäre vom Ausbau betroffen.

Die Ausbaupläne in Elm

Box aufklappen Box zuklappen

Seit 2016 möchten die Sportbahnen Elm ihre Pisten zusätzlich beschneien. Ein erstes Projekt mit einem Stausee scheiterte am Widerstand des WWF.

2018 bewilligte die Landsgemeinde eine Unterstützung der Bergbahnen im Kanton, wenn diese Massnahmen ergreifen, um sich rentabler zu machen.

2019 planten die Sportbahnen Elm mit einem temporären Speichersee mit einer aufblasbaren Staumauer. Es gab Widerstand.

Das aktuelle Beschneiungsprojekt in Elm geht von 150 neuen Beschneiungsschächten aus. Kanton und Gemeinde bewilligten diesen Ausbau über eine Ausnahmebewilligung.

Die Eingriffe an der Umwelt seien gross, schreibt das Gericht im Urteil weiter. Durch die Helikopterflüge während der Bauzeit würden beispielsweise Tiere massiv gestört. Das Skigebiet und ein grosser Teil des neuen Gebietes liege zudem im Jagdbanngebiet Kärpf.

Kanton will Jagdbanngebiet kompensieren

Die Regierung bemühe sich, in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt das Skigebiet Elm aus dem Jagdbanngebiet zu entlassen und dies durch Ersatzflächen zu kompensieren, schreibt die Glarner Regierung in einer ersten Reaktion auf das Urteil.

Das weitere Vorgehen der Sportbahnen Elm, der Gemeinde und des Kantons ist offen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Regionaljournal Ostschweiz, 30.06.2021, 17:30 Uhr;

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