- Bäuerinnen und Bauern sollen von 2026 bis 2029 mit rund 13.8 Milliarden Franken unterstützt werden.
- Das sind 230 Millionen oder 1.6 Prozent weniger als in der laufenden Periode, wie der Bundesrat in seiner Botschaft zum landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen vorschlägt.
- Im ursprünglichen Bundesbeschluss wollte die Landesregierung die Mittel im Vergleich zum Zeitraum von 2022 bis 2025 noch um insgesamt 2.5 Prozent kürzen.
Nun schlägt der Bundesrat mehr Mittel für die Anpassung der Landwirtschaft an klimabedingte Herausforderungen vor. Die Mittel für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen sollen dabei um 86 Millionen Franken, diejenigen für die Züchtung von krankheitsresistenten Kulturen und Sorten sowie für einen nachhaltigen Pflanzenschutz um 24 Millionen Franken erhöht werden.
Die Erhöhung soll jedoch weiterhin innerhalb des landwirtschaftlichen Zahlungsrahmens kompensiert werden, teilte der Bundesrat weiter mit. Eine Mehrheit der Stellungnehmenden hatte dies in der Vernehmlassung abgelehnt.
Aufgrund der angespannten Situation der Bundesfinanzen will der Bundesrat aber an der Kompensation festhalten. Auch die Landwirtschaft müsse einen Sparbeitrag für die Entlastung des ordentlichen Haushalts um rund zwei Milliarden Franken und zur Einhaltung der Schuldenbremse leisten, hiess es in der veröffentlichten Botschaft.
Breite Ablehnung in der Vernehmlassung
Eine Mehrheit der Stellungnehmenden hatte dies in der Vernehmlassung abgelehnt – so zum Beispiel der Schweizer Bauernverband (SBV), die FDP und die SVP. Die beiden bürgerlichen Parteien forderten die Beibehaltung des Zahlungsrahmens von 2022 bis 2025. Sparmassnahmen bei den Direktzahlungen lehnen auch die SP und die Grünen ab. Die zusätzlichen Mittel für Strukturverbesserungen sahen zudem sowohl die SP als auch die Grünen und die Umweltallianz kritisch.
Zahlungsrahmen wie dieser für die Unterstützung von Landwirtschaftsbetrieben sind von der Bundesversammlung für mehrere Jahre festgesetzte Höchstbeträge von Voranschlagskrediten für bestimmte Ausgaben. Die definitiven Voranschlagskredite müssen jährlich im Voranschlag beantragt und vom Parlament beschlossen werden.