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3 Tote bei 12 Einsätzen Polizei greift weniger zur Schusswaffe – dafür mehr zum Taser

  • Die Schweizer Polizeikorps haben im vergangenen Jahr zwölf Mal Schusswaffen eingesetzt und dabei drei Menschen getötet.
  • Im Vorjahr war bei 15 Einsätzen ein Mensch getötet worden.
  • Zugenommen hat die Zahl der Einsätze mit Elektroimpulspistolen, sogenannten Tasern.

Die Hälfte der Schusswaffeneinsätze erfolgte im Rahmen der Gefahrenabwehr auf Tiere oder auf Fahrzeuge, wie die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten (KKPKS) mitteilt.

Wann darf ein Polizist schiessen?

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Der Schusswaffengebrauch ist in den Polizeigesetzen der Kantone geregelt. Der Inhalt ist aber meist ähnlich.

Polizisten können in folgenden Fällen von der Schusswaffe Gebrauch machen:

  • wenn sie selbst oder andere bedroht oder angegriffen werden (Notwehr)
  • wenn ein Verbrecher fliehen will
  • zur Befreiung von Geiseln
  • zur Verhinderung eines Verbrechens an Einrichtungen, die der Allgemeinheit dienen

In fast 100 Fällen Taser eingesetzt

Von 73 auf 96 gestiegen ist die Zahl der Einsätze mit Elektroimpulspistolen. Zudem sei der Einsatz der Elektroimpulspistole in 87 weiteren Fällen angedroht worden, um die Lage zu stabilisieren. Diese insgesamt 183 Einsätze mit Elektroimpulspistolen entsprechen laut KKPKS einem Anstieg um 7.6 Prozent.

Video
Aus dem Archiv: Zwischenfälle bei Taser-Einsätzen
Aus 10 vor 10 vom 03.08.2015.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 39 Sekunden.

SRF 4 News, 10.05.2021, 11 Uhr;

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