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30 Monate U-Haft Lange U-Haft für ehemaligen Aargauer Politiker erneut verlängert

  • Ein ehemaliger Aargauer SVP-Grossrat bleibt weiterhin in Untersuchungshaft.
  • Er wurde im September 2023 wegen Verdachts auf sexuelle Handlungen mit Kindern verhaftet.
  • Seither wurde die U-Haft immer wieder verlängert – neu um sechs auf total 30 Monate.
  • Ziel sei es, dass keine Beweise vernichtet würden, sagt die Staatsanwaltschaft.

Normalerweise dauert Untersuchungshaft (U-Haft) drei Monate. Eine Maximaldauer gibt es aber nicht. U-Haft ist aber immer befristet. Dass ein Verdächtiger so lange in U-Haft sitzt, sei selten, sagte die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau bereits Anfang Jahr.

30 Monate U-Haft

Der Verdächtige ist seit seiner Festnahme nicht mehr im Parlament. Eine Anklage gegen ihn steht noch nicht.

Die U-Haft wurde nun um sechs weitere Monate verlängert, sagt die Staatsanwaltschaft auf Anfrage von SRF. Das Zwangsmassnahmengericht habe das bewilligt. Das wären gesamthaft 30 Monate U-Haft.

Kleines Zimmer mit Bett, Tisch und Fenster mit Gitter.
Legende: U-Haft-Zellen können ziemlich eng sein. Hier eine in Meilen ZH. Keystone/Ennio Leanza

Man könne eine erneute U-Haft nur dann anordnen, wenn man sich sicher sei, dass die erwartete Freiheitsstrafe länger dauern werde als die Zeit in U-Haft, begründet die Staatsanwaltschaft die Verlängerung. Der Fall sei sehr komplex. Zudem wolle die Staatsanwaltschaft verhindern, dass Beweismaterial vernichtet und die Ermittlungen damit gestört würden.

Wann kommt jemand in Haft?

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Vergittertes Fenster mit Blick nach draussen.
Legende: U-Haft wird bei dringendem Tatverdacht beantragt. Bei Fluchtgefahr, Kollusionsgefahr oder Wiederholungsgefahr kann ein Zwangsmassnahmengericht die Haft bewilligen. Keystone/Michael Buholzer

Die Polizei kann jemanden bei einem Verdacht auf ein Vergehen oder Verbrechen verhaften. 24 Stunden lang darf die Polizei die verdächtigte Person auf dem Posten behalten.

Falls sich die Verdachtsmomente verdichten, übernimmt nach 24 Stunden die Staatsanwaltschaft den Fall. Diese hat wieder 24 Stunden Zeit, die Vorkommnisse eingehend zu prüfen.

Besteht der Verdacht weiterhin, beantragt die Staatsanwaltschaft beim Zwangsmassnahmengericht eine Untersuchungshaft (U-Haft). Dafür muss die Staatsanwaltschaft Gründe liefern, zum Beispiel eine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Es sollen keine Beweismittel vernichtet oder Zeugen beeinflusst werden können.

Auch wenn eine Person gefährlich ist und ein Gutachten diese Gefahr bestätigt, kann U-Haft beantragt werden.

Falls die Ermittlungen vor März 2026 zu einem Abschluss gelangen, dann könnte die U-Haft für den Mann auch früher beendet werden. Bis zu einem Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 30.9.2025, 6:31 Uhr ; 

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