- Ein ehemaliger Aargauer SVP-Grossrat bleibt weiterhin in Untersuchungshaft.
- Er wurde im September 2023 wegen Verdachts auf sexuelle Handlungen mit Kindern verhaftet.
- Seither wurde die U-Haft immer wieder verlängert – neu um sechs auf total 30 Monate.
- Ziel sei es, dass keine Beweise vernichtet würden, sagt die Staatsanwaltschaft.
Normalerweise dauert Untersuchungshaft (U-Haft) drei Monate. Eine Maximaldauer gibt es aber nicht. U-Haft ist aber immer befristet. Dass ein Verdächtiger so lange in U-Haft sitzt, sei selten, sagte die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau bereits Anfang Jahr.
30 Monate U-Haft
Der Verdächtige ist seit seiner Festnahme nicht mehr im Parlament. Eine Anklage gegen ihn steht noch nicht.
Die U-Haft wurde nun um sechs weitere Monate verlängert, sagt die Staatsanwaltschaft auf Anfrage von SRF. Das Zwangsmassnahmengericht habe das bewilligt. Das wären gesamthaft 30 Monate U-Haft.
Man könne eine erneute U-Haft nur dann anordnen, wenn man sich sicher sei, dass die erwartete Freiheitsstrafe länger dauern werde als die Zeit in U-Haft, begründet die Staatsanwaltschaft die Verlängerung. Der Fall sei sehr komplex. Zudem wolle die Staatsanwaltschaft verhindern, dass Beweismaterial vernichtet und die Ermittlungen damit gestört würden.
Falls die Ermittlungen vor März 2026 zu einem Abschluss gelangen, dann könnte die U-Haft für den Mann auch früher beendet werden. Bis zu einem Urteil gilt die Unschuldsvermutung.