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6.6 Prozent höhere Prämien Nach Prämien-Schock: So kommen Sie an die Prämienverbilligungen

Nach dem Aufschlag bei den Krankenkassenprämien rücken die Verbilligungen erneut in den Fokus. Alles Wichtige dazu.

Alljährlich auf den Herbst hin gibt der Bund jeweils die Krankenkassenprämien für nächstes Jahr bekannt. So auch am gestrigen Dienstag. Die Zahlen für 2023 sind happig: Im nächsten Jahr steigt die mittlere Krankenkassenprämie um 6.6 Prozent und beträgt neu 334.70 Franken. Der starke Anstieg ist vor allem auf die Covid-19-Pandemie, die das Gesundheitssystem stark beansprucht hat, und auf einen Nachholeffekt zurückzuführen.

Um die Kosten für gewisse Haushalte abzufedern, gibt es das Instrument der Prämienverbilligungen. Gesundheitsminister Alain Berset gab an der Medienkonferenz bekannt, dass für 2023 170 Millionen mehr zur Verfügung stehen werden. Zeit also, sich diese Prämienverbilligungen etwas genauer anzuschauen und zu zeigen, wie die Inanspruchnahme vonstattengeht.

So sind die Prämienverbilligungen geregelt

Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss für die Krankenpflege versichert sein (Obligatorium). Die Krankenversicherer legen die Versicherungsprämien unabhängig vom Einkommen einheitlich pro Person nach Alterskategorie (Kinder, junge Erwachsene und Erwachsene), Wohnregion und gewähltem Versicherungsmodell und gewählter Franchisehöhe fest.

Mehr Entlastung bei Kindern

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Am 17. März 2017 hat das Parlament aufgrund von zwei parlamentarischen Initiativen das Krankenversicherungsgesetz (KVG) geändert.
Neu werden die Kantone verpflichtet, für untere und mittlere Einkommen die Prämien der Kinder um mindestens 80 Prozent zu verbilligen. Die Prämien der jungen Erwachsenen in Ausbildung müssen sie weiterhin um mindestens 50 Prozent verbilligen.

Den Kantonen wurde eine Frist von zwei Jahren eingeräumt, um das neue System einzuführen. Am 11. April 2018 hatte der Bundesrat diese KVG-Änderung auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Wegen der Übergangsfrist mussten die Kantone die Prämien für Kinder von Familien mit unteren und mittleren Einkommen somit spätestens auf den 1. Januar 2021 um mindestens 80 Prozent verbilligen.

Als soziales Korrektiv zur Einheitsprämie sieht das Krankenversicherungsgesetz (KVG) vor, dass die Prämien von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen durch Bundes- und Kantonsbeiträge verbilligt werden. Überdies müssen die Kantone bei Familien mit unteren und mittleren Einkommen die Prämien der Kinder und jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen.

Was bei einem Wechsel zu beachten ist

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Wer angesichts steigender Prämien die Krankenkasse wechseln will, muss die aktuelle Krankenversicherung bis zum 30. November kündigen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt, die Kündigung schriftlich vorzunehmen und sie eingeschrieben oder per A-Post Plus zu versenden.

Auf diese Weise hat die oder der Versicherte einen Beweis für die Sendung in der Hand, schreibt das BAG in einem Faktenblatt zum Wechsel der Krankenkasse. Es rät auch, die Kündigung bis spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist abzuschicken und sich gleichzeitig bei einer anderen Krankenkasse anzumelden.

Es ist nicht nötig, vor dem Kassenwechsel eine Offerte des neuen Krankenversicherers einzuholen.

Prämienverbilligungen sind Kantonssache

Die Kantone haben weitgehende Kompetenzen, die Prämienverbilligung für ihre versicherte Bevölkerung zu regeln. Deshalb sind die Bedingungen für den Erhalt der Prämienverbilligung (Einkommens- und Vermögensgrenzen), die Höhe und die Art der Auszahlung der Prämienverbilligung (automatisch oder auf Antrag, Frist) je nach Wohnkanton verschieden. In der untenstehenden Grafik sehen Sie, wie Sie in den verschiedenen Kantonen zu den Prämienverbilligungen gelangen.

Welche Ämter in den jeweiligen Kantonen zuständig sind und an wen Sie sich wenden müssen, können Sie im untenstehenden Link nachschauen.

Alle wichtigen Telefonnummern und Websites der Kantone

Prämienverbilligungen bleiben in der Politik ein Thema

Die sogenannte Prämien-Entlastungsinitiative der SP will, dass keine versicherte Person mehr als zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien der Grundversicherung bezahlen muss. Dafür sollen Bund und Kantone mehr Prämienverbilligung bezahlen. Der Bund soll mindestens zwei Drittel der Kosten tragen, die Kantone den Rest. Auch an der diesjährigen Herbstsession wurde das Thema Prämienverbilligung diskutiert. Der Bund soll seinen Beitrag an die Prämienverbilligungen für 2023 vorübergehend um 30 Prozent erhöhen. Der Nationalrat hat zwei entsprechende Motionen von SP und Mitte angenommen.

«Die Politik darf jetzt nicht weiter zögern mit dem Ausbau der Prämienverbilligungen», forderte Peter Lack, Direktor von Caritas Schweiz am Dienstag in einer Mitteilung. «Sie sind für Betroffene von existenzieller Bedeutung.» Prämienverbilligungen sind nach Ansicht des Hilfswerks eines der wichtigsten Mittel der Armutsbekämpfung.

Das Thema wird auch im Bundeshaus weiterhin ein Thema bleiben.

Tagesschau, 27.9.2022, 19:30 Uhr

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