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Massiver Anstieg der Krankenkassenprämien
Aus Tagesschau vom 27.09.2022.
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Anstieg von 6.6 Prozent So verändern sich die Krankenkassen-Prämien in Ihrem Kanton

  • Im nächsten Jahr steigt die mittlere Krankenkassen-Prämie um 6.6 Prozent und beträgt neu 334.70 Franken.
  • Der starke Anstieg der mittleren Prämie im Jahr 2023 ist vor allem auf die Covid-19-Pandemie, die das Gesundheitssystem stark beansprucht hat, und auf einen Nachholeffekt zurückzuführen, wie der Bund bekannt gibt.
  • Gesundheitsminister Alain Berset und Anne Lévy, BAG-Direktorin, haben in Bern an einer Medienkonferenz darüber informiert.
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Alain Berset: «Steigende Prämien sind Hauptsorge in der Schweiz»
Aus News-Clip vom 27.09.2022.
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Seit 2018 beträgt der Anstieg damit durchschnittlich 1.5 Prozent, gegenüber 3.8 Prozent in den fünf Jahren davor (2013-2018). Die mittlere Prämie für Erwachsene (397.20 Franken) und junge Erwachsene (279.90 Franken) erhöht sich 2023 um 6.6 Prozent resp. 6.3 Prozent gegenüber 2022. Diejenige für Kinder steigt um 5.5 Prozent auf 105.00 Franken. BAG-Direktorin Anne Lévy erklärt, dass das BAG die Website aktualisiert habe. Es gebe nun einen Prämienrechner für die Schweizerinnen und Schweizer für einen einfachen Überblick.

Mehr Geld für Prämienverbilligungen

Berset wies darauf hin, dass der Bund seine Prämienverbilligung immer im Einklang mit der Steigerung der Gesundheitskosten erhöhe. Etliche Kantone hätten das bei ihren Beiträgen in der Vergangenheit nicht getan oder die Prämienverbilligungen sogar reduziert. Eine Vorlage des Bundesrats wolle nun die Kantone verpflichten, auch ihre Prämienverbilligungen an die Kostenentwicklung zu binden.

Zurückzuführen ist der Prämienanstieg gemäss dem Bund hauptsächlich auf die Covid-19-Pandemie, die das Gesundheitssystem stark beansprucht hat. Die Pandemie verursachte sowohl direkte Kosten, zum Beispiel für die Behandlung von hospitalisierten Patientinnen und Patienten sowie die Impfungen, als auch indirekte Kosten, wie etwa durch verschobene medizinische Eingriffe (Nachholeffekt), die ab der zweiten Hälfte des Jahres 2021 stark zugenommen haben. Die Gesundheitskosten stiegen zudem im ersten Halbjahr 2022 weiter an.

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Alain Berset über die Prämienentwicklungen der letzten Jahre (frz.)
Aus News-Clip vom 27.09.2022.
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Allein die Impfungen hätten 244 Millionen Franken gekostet. Die verschobenen Eingriffe hätten zu Nachhol-Schüben geführt. Nach wie vor sei indessen das Gesundheitssystem der Schweiz erstklassig, so Berset.

Reserven sinken

Die mittlere Prämie wird in allen Kantonen steigen. In den letzten fünf Jahren ist sie durchschnittlich um 1.5 Prozent pro Jahr gestiegen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat eingehend geprüft, ob alle von den Versicherern eingereichten Prämien den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Wo nötig, wurden Anpassungen verlangt. Alle Prämien wurden schliesslich genehmigt.

Ende 2021 hätten die Reserven der Krankenversicherer noch 12 Milliarden Franken betragen. Berechnungen zufolge dürften sie Ende 2023 bei 9.5 Milliarden liegen. Das sei immer noch beträchtlich mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 6.4 Milliarden Franken, sagte Berset.

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Alain Berset verkündet die Erhöhung von 6.6 Prozent
Aus News-Clip vom 27.09.2022.
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Die Reserven der Versicherer können einen Teil der Prämienerhöhung abfedern. Der Handlungsspielraum war in diesem Jahr jedoch kleiner. Die Verluste an den Finanzmärkten aufgrund des Kriegs in der Ukraine und der steigenden Zinsen sowie die höheren Kosten haben die Reserven verringert und die Solvenz der Versicherungen beeinträchtigt.

Die geringeren Reserven der Versicherer liegen immer noch über der gesetzlich festgelegten Mindestgrenze. Berset erklärt, dass die Reserven in den letzten Jahren geholfen hätten, noch stärkere Anstiege zu verhindern.

Was bei einem Wechsel zu beachten ist

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Wer angesichts steigender Prämien die Krankenkasse wechseln will, muss die aktuelle Krankenversicherung bis zum 30. November kündigen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt, die Kündigung schriftlich vorzunehmen und sie eingeschrieben oder per A-Post Plus zu versenden.

Auf diese Weise hat die oder der Versicherte einen Beweis für die Sendung in der Hand, schreibt das BAG in einem Faktenblatt zum Wechsel der Krankenkasse. Es rät auch, die Kündigung bis spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist abzuschicken und sich gleichzeitig bei einer anderen Krankenkasse anzumelden.

Es ist nicht nötig, vor dem Kassenwechsel eine Offerte des neuen Krankenversicherers einzuholen.

SRF 4 News, 27.09.2022, 14:00 Uhr;

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