- Das Bezirksgericht Lenzburg hat zwei Beamte der Aargauer Polizeisondereinheit Argus vom Vorwurf der Körperverletzung und des Amtsmissbrauchs freigesprochen.
- Es ging vor Gericht um eine Festnahme vor sechs Jahren in Hunzenschwil.
- Dabei wurde auch ein unschuldiger Mann ziemlich hart angefasst.
- Der Fall beschäftigt die Justiz schon länger, weil die Staatsanwaltschaft das Verfahren eigentlich hätte einstellen wollen.
Der Vorfall, der vor Gericht analysiert wurde, ist filmreif: Zwei junge Männer fahren im August 2019 mit ihrem Auto an eine Tankstelle. Plötzlich tauchen drei zivile Polizeifahrzeuge auf und blockieren das Auto. Beamte in Zivilkleidung mit gezückten Waffen stürmen zum Auto und verhaften die beiden Männer. Dabei fixieren die Beamten einen der Männer am Boden, wie auf einem Überwachungsvideo zu sehen ist.
Einer der beiden Männer war ein Tatverdächtiger, er sass auf dem Beifahrersitz. Er war zur Verhaftung ausgeschrieben und wurde später unter anderem wegen Brandstiftung verurteilt. Der andere Mann war der Fahrer des Autos. Er war unbescholten und nur zufällig dabei. Auch er wurde aus dem Wagen geholt und an der Schulter auf dem Boden fixiert. Er erstattete später Anzeige gegen die Polizisten, unter anderem wegen Körperverletzung.
Die Polizei argumentierte nach dem Vorfall, dass alles korrekt abgelaufen sei. Die Mitglieder der Sondereinheit hätten mit Waffen und Sprengstoff im Auto rechnen müssen. Der Beifahrer habe eine grosse Gefahr dargestellt, weil er einen Brandanschlag verübt hatte, sagte der Verteidiger des einen Polizisten vor Gericht.
Die Staatsanwaltschaft wollte das Verfahren einstellen. Doch das Aargauer Obergericht akzeptierte die Beschwerde des unbeteiligten Autofahrers teilweise und forderte weitere Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft klagte die beiden Polizisten dann wegen einfacher Körperverletzung und Amtsmissbrauchs an.
Vor dem Bezirksgericht Lenzburg ging es um die Frage: War die Art und Weise der Aktion in Hunzenschwil verhältnismässig? Die Verhaftung an sich war für das Obergericht unumstritten. Waren aber das Zu-Boden-Bringen des Autolenkers und der Druck auf seine Schultern rechtens?
Traumatisch, aber korrekt
Ja, sagt nun das Bezirksgericht Lenzburg in seinem Urteil vom Dienstag. Die Polizisten der Sondereinheit hätten korrekt und «standardmässig» gehandelt. Sie hätten sich als Polizei zu erkennen gegeben und in der kurzen Zeit nicht herausfinden können, ob der Fahrer – der Strafkläger – gefährlich war oder nicht.
Der Übergriff könne für den unbescholtenen Fahrer des Autos durchaus traumatisch gewesen sein. Trotzdem hätten die Zuständigen gemäss Vorschriften gehandelt, befand das Gericht.
Es folgt mit dem Urteil den Forderungen der Verteidigung. Das Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg ist noch nicht rechtskräftig.