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Recyclinghöfe haben Angst vor Klagen
Aus Espresso vom 20.06.2019. Bild: SRF
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Abfall mitnehmen Recyclinghöfe haben Angst vor Klagen

In einer Bündner Gemeinde wurde die Mitnahme von Gegenständen aus dem Recyclinghof verboten. Anwohner nervt das.

Auf dem Entsorgungshof der Gemeinde St. Moritz landeten kürzlich 30 Paar zum Teil noch fast neue Krücken. Eine Bewohnerin wollte diese für ihr Hilfsprojekt in Afrika mitnehmen – und wurde zurückgepfiffen. Neu sei es nicht mehr möglich, Gegenstände aus dem Recyclinghof mitzunehmen.

Die Bewohnerin ist perplex. «Früher konnte man einfach fragen, hallo, darf ich das mitnehmen? Und dann hiess es jeweils, jaja, easy.» Sie findet die Haltung ihrer Gemeinde absurd und wenig umweltfreundlich.

Angst vor Haftungsklagen

St. Moritz begründet die Massnahme mit Sicherheit: «Wir wollen vermeiden, dass potenziell gefährliche Gegenstände mitgenommen werden.» Zudem sei die Hemmschwelle jemanden zu verklagen in den letzten Jahren immer mehr gesunken. «Und dieses Risiko möchten wir nicht eingehen.»

Die Bündner Gemeinde hat also Bammel vor möglichen Klagen, falls die Krücke aus dem Entsorgungshof bricht, oder eine gebrauchte Leiter oder ein Stuhl nicht hält.

Bei verschiedenen Branchenorganisationen heisst es, dass jemand eine Entsorgungsstelle mit Erfolg einklagt, wegen eines Unfalls mit einem mitgenommenen Gegenstand, sei zwar sehr unwahrscheinlich. Aber nicht ganz unmöglich. So nach dem Motto: Probieren kann mans ja mal. Deshalb haben Branchenvertreter durchaus auch gewisses Verständnis für die strikte St. Moritzer Haltung.

Wie viele der schätzungsweise 1000 Entsorgungshöfe in der Schweiz ein ähnliches Verbot kennen, weiss niemand.

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Mitnahme-Verbot in Recyclinghof gibt zu reden
aus Espresso vom 25.06.2019. Bild: Keystone
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Positive Beispiele: Uster und Zug

Dass es aber auch anders geht, beweist die Stadt Uster. Dort gibt es beim Muldengut, bei den Büchern und beim Metallabfall sogenannte «Stöberecken». Die Bevölkerung kann Bücher, alte Teller, Leitern, Kindervelos oder eben Krücken dort deponieren – muss aber nicht. Gebrauchte elektronische Geräte sind per Gesetz von solchen Stöberecken ausgeschlossen.

Ein anderes Modell kennt die Stadt Zug. Dort ist dem Entsorgungshof direkt ein Brockenhaus angegliedert. Wer Dinge entsorgen will, kann damit zuerst an den Broki-Schalter. Wenn dort an der Ware kein Interesse besteht, geht man wenige Meter weiter, zum Schalter des Recyclinghofs.

Das habe für alle Vorteile, meint ein Verantwortlicher: «Das Brocki hat laufend neue Waren und muss diese nicht selbst abholen. Und Entsorgungswillige können gewissen Dingen so elegant nochmals ein zweites Leben geben.»

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