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Abgabe statt Höchstzahlen Wie würde eine Steuer auf die Zuwanderung funktionieren?

Zuwanderung soll in Zukunft etwas kosten, fordert der Ökonom Reiner Eichenberger. Doch die Idee hat einen grossen Haken.

Darum geht es: Gut 180'000 Menschen sind im vergangenen Jahr in die Schweiz eingewandert, etwa doppelt so viele wie das Land verlassen haben. Deshalb ist die Zuwanderung eines der grossen Themen in den Verhandlungen mit der EU. Wieder im Gespräch ist die Idee, der Zuwanderung mit einer Abgabe einen höheren Preis zu geben.

So würde eine Abgabe funktionieren: Wer in die Schweiz einwandert, soll eine Abgabe bezahlen. Diese würde in den ersten Jahren des Aufenthalts fällig und könnte beispielsweise über die Steuer abgerechnet werden. Bezahlen würden die Abgabe entweder die zuwandernden Arbeitskräfte oder deren Arbeitgeber in der Schweiz. Wer im Einzelfall welchen Anteil übernimmt, dürfte Teil der Lohnverhandlungen sein.

So hoch wäre die zusätzliche Steuer: Der Ökonom Reiner Eichenberger geht davon aus, dass die Abgabe 3000 bis 5000 Franken pro Jahr betragen und drei bis fünf Jahre lang fällig werden müsste, damit sie bremsend wirken würde. Er rechnet mit Einnahmen für die Schweiz in der Höhe von 2.5 Milliarden Franken jährlich, die dann etwa für den Infrastruktur-Ausbau eingesetzt werden können. Die genaue Höhe der Abgabe müsste anhand der erhofften Wirkung auf die Zuwanderung bemessen werden.

Das wären die Auswirkungen: Ökonomen und Ökonominnen gehen davon aus, dass durch die Verteuerung der Einwanderung mehr Menschen kämen, die stärker von der Migration profitieren. In der Tendenz sind das beruflich Höherqualifizierte, die auch gut bezahlt werden. Schwieriger wäre es wohl, für den Tieflohnbereich ausländische Arbeitnehmende zu rekrutieren. Weil etwa in der Gastronomie weder Betriebe noch Arbeitnehmende die Abgabe bezahlen könnten, würde sich dort der Fachkräftemangel verstärken.

Das ist die grösste Schwierigkeit: Der grosse Haken am Konzept ist die Personenfreizügigkeit mit der EU. Gut zwei Drittel der Zuwanderung kommt aus dem EU/Efta-Raum. «Eine Zuwanderungsabgabe, die nur Ausländerinnen und Ausländer bei der Einwanderung bezahlen, wäre nicht vereinbar mit dem Personenfreizügigkeits­abkommen», sagt Astrid Epiney, Professorin für Europarecht an der Universität Freiburg.

So steht es um die Anwendbarkeit: Kurzfristig könnte die Abgabe also nur auf die 28 Prozent Zuwanderung aus Drittstaaten angewandt werden. Für den Asylbereich, für Studierende und auch für Familien, in denen jemand über einen EU-Pass verfügt, bräuchte es zudem weitere Ausnahmen. Nur ein kleiner Teil der Menschen, die in die Schweiz zuwandern, könnten also aktuell mit der Abgabe belegt werden. Zu wenig, um die Zuwanderung effektiv zu bremsen, sagen Kritiker.

Passagiere mit Gepäck vor einem Swiss-Flugzeug am Flughafen.
Legende: Eine Zuwanderungsabgabe könnte nicht auf Personen aus dem EU/Efta-Raum angewandt werden. Die Wirkung des Konzepts würde sich also nur auf einen Teil der Zuwanderung beschränken. Keystone / CHRISTIAN BEUTLER

Das sind die Chancen für eine Abgabe: Sie sind sehr überschaubar. Befürworter fordern, dass das Konzept auf die Zuwanderung aus Drittstaaten angewandt wird, um Erfahrungen zu sammeln. Die EU-kritische Unternehmervereinigung Autonomiesuisse will ausserdem, dass es in die laufenden EU-Verhandlungen eingebracht wird – die Schweiz will dort Zugeständnisse im Bereich der Zuwanderung erreichen. Die EU gewichtete aber die Personenfreizügigkeit bislang stets hoch, was eine flächendeckende Einführung sehr unwahrscheinlich macht. In der Schweiz distanzieren sich aktuell der Bundesrat und die Mehrheit der Wirtschaft von diesem Konzept.

Echo der Zeit, 03.08.2024, 18:00 Uhr

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