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Nationalrat will wegen Fachkräftemangel Ausländergesetz lockern
Aus SRF 4 News aktuell vom 16.03.2023. Bild: Keystone/Christian Beutler
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Absolventen aus Drittstaaten Wer in der Schweiz studiert hat, soll auch hier arbeiten können

Studierende aus Drittstaaten sollen nach dem Abschluss leichter in der Schweiz bleiben können – auch wegen des Fachkräftemangels.

An Schweizer Hochschulen, Universitäten, Fachhochschulen und höheren Fachschulen bilden sich auch junge Menschen aus dem Ausland aus. Ein Teil von ihnen muss nach abgeschlossener Ausbildung wieder ausreisen. Dies sei in Zeiten des Fachkräftemangels bedauerlich, finden Parlamentarierinnen und Parlamentarier und wollen es ändern. Wirtschaftsverbände begrüssen das. Am Donnerstag stand der Vorschlag auf der Traktandenliste des Nationalrates.

Der Absolvent der Hotelfachschule in Lausanne aus Südafrika, die Informatikerin aus Indien mit Doktortitel der ETH Zürich – sie sollen künftig leichter in der Schweiz bleiben können, wenn es im Interesse der Branche ist und sie Aussicht auf einen Job haben. So möchte der Nationalrat einen Beitrag gegen den Fachkräftemangel in der Schweiz leisten.

Akademikerinnen und Berufsleute willkommen

Bisher drehte sich die Diskussion vor allem um Studierende aus Drittstaaten – um junge Menschen also, die ihr Studium an einer Schweizer Hochschule absolvieren oder ihre Doktorarbeit hier schreiben und danach hier arbeiten können. Seit rund einem Jahrzehnt darf nur eine begrenzte Anzahl Studierender aus Drittstaaten nach der Ausbildung in der Schweiz weiterarbeiten.

Geschätzt wurde ihre Zahl zu Beginn auf rund 200 junge Menschen. Im Jahr 2020 waren es 280, im Jahr 2022 waren es rund 500 Gesuche, wie das zuständige Staatssekretariat für Migration SEM auf Anfrage schreibt.

Hinweils zu einem Parkfeld der EPFL
Legende: Ausländische Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen, Unis, Fachhochschulen und anderen höheren Ausbildungen sollen leichter in der Schweiz bleiben können. KEYSTONE/Fabrice Coffrini

Während der Bundesrat diese Gruppe nun von der Begrenzung ausnehmen will, möchte der Nationalrat noch weitergehen: Auch Ausländerinnen und Ausländer, die hier eine höhere Berufsbildung abschliessen – mit eidgenössischem Diplom oder Fachausweis, mit Diplom HF oder ein MAS –, sollen leichter bleiben können, um hier zu arbeiten. 

Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wieso Studierende, die in der Schweiz ausgebildet werden, nach der Ausbildung das Land wieder verlassen müssen.
Autor: Hotelleriesuisse Unternehmensverband der Schweizer Beherbergungsbranche

Das SEM schätzt diese Gruppe auf etwa 2500 Personen. Dabei handle es sich grösstenteils um Hotelfach-Schülerinnen und -Schüler.

Branchenverbände haben keine Bedenken

In der Arbeitswelt begrüssen Arbeitgeber- und Gewerbeverband die Vorlage. Sie erhoffen sich, qualifizierte Arbeitskräfte in der Schweiz behalten zu können. Mit dem Vorhaben könne «die Gleichwertigkeit von akademischem und berufsbildendem Weg in der Tertiärstufe» umgesetzt werden, stellt der Gewerbeverband fest.

Hotelleriesuisse schreibt: «Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wieso Studierende, die in der Schweiz ausgebildet werden, unsere Kultur kennen und qualifiziert sind, nach der Ausbildung das Land wieder verlassen müssen.» Neben den Akademikern brauche die Schweiz auch gut ausgebildeten Nachwuchs auf Stufe Höhere Fachschule.

Beschränkte Zuwanderung

Gemäss dem Bundesrat und der zuständigen Nationalratskommission ist die Zahl der möglichen Fachkräfte überschaubar. Entsprechend stehe die Lockerung auch nicht im Konflikt zur Zuwanderungsregelung. Diese Sicht teilen die Wirtschaftsverbände. Sie verweisen darauf, dass die vorgeschlagene Lockerung ja nur dann gelte, wenn es im Interesse von Wirtschaft und jener Branchen sei, die händeringend nach Fachkräften suchen.

Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

SRF 4 News, 16.03.2023, 16 Uhr

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37 Kommentare

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  • Kommentar von SRF News (SRF)
    Guten Abend liebe Community, vielen Dank fürs Mitdiskutieren - wir schliessen die Debatte für heute und wünschen allen einen schönen Abend. Liebe Grüsse, SRF News
  • Kommentar von Pascale von Planta  (Pascale)
    Aber sicher sollen Studierende aus Drittstaaten nach Abschluss ihres Studiums an einer schweizer Hochschule hier in der CH arbeiten können. Sie bezahlen dann Steuern und entrichten Sozialabgaben. So profitiert die CH im Nachgang. Diese Akademiker haben über einige Jahre das nach wie vor sehr gute schweizer Ausbildungssystem mit niedrigen Kosten genutzt. ES FLIESST GELD ZURÜCK IN DIE STAATSKASSE; ganz abgesehen vom Mangel an Fachkräften hier, der ebenfalls entschärft würde.
  • Kommentar von Brigitte Sponchia  (Brigitte Sponchia)
    Also ich hab ja nichts gegen eine erleichterte Arbeitsbewilligung für Drittstaatler- aber hört man nicht die ganze Zeit Zuwanderungsbeschränkung...Wohnungsnot..verstopfte Strassen? Was denn nun..
    1. Antwort von Felix Meyer  (gegen unwahre Wahrheit)
      Frau Sponchia, Solange die Wirtschaft wächst, ist kein Bedarf vorhanden die Zuwanderung zu beschränken. Dass offene Stellen besetzt werden wollen, egal von wem, verstehen immer noch viel zu wenige. Entweder müssen inländische Fachkräfte ausgebildet, weitergebildet, umgeschult werden, oder es werden "fixfertige" zum Teil günstigere Mitarbeitende aus dem Ausland geholt. Wirtschaftswachstum und Zuwanderung hängt nun mal zusammen. Ja, was denn nun..
    2. Antwort von Brigitte Sponchia  (Brigitte Sponchia)
      Das ist mir schon klar.. was ist dann diese ganze Diskussion um Zuwanderungsstopp? Stimmenfang?
    3. Antwort von Felix Meyer  (gegen unwahre Wahrheit)
      Ich denke schon, Frau Sponchia. Eigentlich müssten Arbeitgeber w/d, die die MEI umsetzen wollen auf ausländische Arbeitskräfte freiwillig verzichten. Tun sie aber nicht. Somit ist ihnen ihr eigenes Portemonnaie näher als ihre politische Einstellung. Warum ich das so sehe? Es wird doch immer wieder "behauptet", Arbeitgeber w/d sind vorwiegend auf bürgerlicher Seite zu finden.
  • Kommentar von Christian Kunz  (CK124)
    Soweit in vernüftiger Vorschlag. Weshalb in der Schweiz Leute ausbilden und sie nach Abschluss des Landes verweisen?
    1. Antwort von Thomas Leu  (tleu)
      @ Christian Kunz: Der mit Abstand grösste Anteil wird nicht des Landes verwiesen, denn die stammen aus EU/EFTA/UK-Ländern mit denen sowieso die Personenfreizügigkeit gilt. Im Intro steht, dass es um Studierende aus Drittstaaten (= nicht EU/EFTA-Länder) geht.