- Das Luzerner Stimmvolk macht dem Luzerner Kantonsspital für alle Standorte strikte Vorgaben zum Grundangebot.
- Neu wird gesetzlich geregelt, dass die Spitäler in Luzern, Sursee und Wolhusen eine medizinische Grund- und Notfallversorgung sicherstellen müssen.
- Zur Abstimmung kam es, weil die GLP – unterstützt von Teilen der Mitte und FDP – das Referendum ergriffen hatte.
Spital-Grund- und Notfallversorgung
Kanton Luzern: Änderung des Spitalgesetzes
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JA
42'245 Stimmen
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NEIN
39'440 Stimmen
An den drei Standorten des Luzerner Kantonsspitals wird nun verbindlich festgelegt, was angeboten wird: Die Grund- und Notfallversorgung soll mindestens die Bereiche Innere Medizin, allgemeine Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Anästhesie, Intensivpflege (auf dem Niveau einer Überwachungsstation) und eine interdisziplinäre Notfallstation mit 24-Stunden-Bereitschaft abdecken müssen.
Die Stimmberechtigten haben sich damit für Sicherheit und weniger Flexibilität ausgesprochen. Stein des Anstosses war das neue Spital in Wolhusen. Es wurde geplant und nun auch gebaut – was dort aber genau angeboten werden soll, blieb lange Zeit unklar. Die Befürchtung, dass gerade das Spital Wolhusen schliessen könnte oder dass dort nur noch ein Minimum an Leistungen angeboten wird, stieg in der Bevölkerung.
Es wird eine Verbindlichkeit geben, wer welche Leistungen anbietet.
Nach jahrelangen politischen Diskussionen hat die Stimmbevölkerung nun Klarheit geschaffen. Allerdings war das Resultat knapp – 51.72 Prozent stimmten der Änderung des Spitalgesetzes zu.
Hinter der Vorlage standen die Regierung sowie SP, Grüne, Mitte und SVP. Dagegen stellten sich GLP und FDP.
Die Luzerner Gesundheitsdirektorin Michaela Tschuor ist froh über das Ergebnis, aber mehr noch darüber, dass «die jahrelange Debatte nun zu einem Ende kommt.» Seit Jahren sei die Diskussion emotional geführt worden: Was findet in den Spitälern statt, was werde durch das Hintertürchen abgebaut. Diese Spekulationen seien jetzt vorbei: «Mich freut es, dass mit dem Spitalgesetz Klarheit geschaffen wird. Jetzt können wir wieder miteinander in die Zukunft schauen.»
Auch Karin Stadelmann, Präsidentin der Mitte Kanton Luzern, ist mit dem Resultat zufrieden: «Es wird eine Verbindlichkeit geben, wer welche Leistungen anbietet.» Und den Befürchtungen der Gegnerinnen und Gegner, dass das Gesetz zu starr sei und die Kosten in die Höhe schnellen lasse, widerspricht sie: «Das Gesetz beinhaltet einen Passus, dass auf gesundheitliche Entwicklungen reagiert werden kann. In diesem Sinn können wir die Bevölkerung beruhigen. Sie muss nicht mit höheren Kosten rechnen.»
Da werden wir künftig ein Auge darauf haben.
Kein Qualitätsverlust, keine höheren Kosten und flexible Anpassungen? «Da werden wir künftig ein Auge darauf haben», sagt GLP-Kantonsrätin Riccarda Schaller. «Am Schluss ist ein Spital vor Ort nicht gleichzusetzen mit einer sicheren Versorgung. Da muss das Spital auch genügend Fallzahlen haben, damit die Leute auch sicher sein können, gut operiert und nicht einfach nur operiert zu werden.»
Die Stimmbeteiligung betrug 29.4 Prozent.
Anpassung kantonaler Finanzausgleich
Kanton Luzern: Teilrevision Gesetz über den Finanzausgleich
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JA
70'560 Stimmen
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NEIN
10'590 Stimmen