- Das Luzerner Stimmvolk befindet über das revidierte Spitalgesetz.
- Neu ist darin geregelt, dass die Spitäler eine medizinische Grund- und Notfallversorgung sicherstellen müssen.
- Zur Abstimmung kommt es, weil die GLP – unterstützt von Teilen der Mitte und FDP – das Referendum ergriffen hat.
Mit der Gesetzesrevision will die Politik Klarheit schaffen. An allen drei Standorten des Luzerner Kantonsspitals in Luzern, Sursee und Wolhusen sollen mindestens die Bereiche Innere Medizin, allgemeine Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Anästhesie und Intensivpflege abgedeckt sowie eine interdisziplinäre Notfallstation angeboten werden.
Hierbei handelt es sich allesamt um Disziplinen, die schon heute im Leistungskatalog stehen. Neu wären sie aber im Gesetz verankert.
GLP gegen Leistungskatalog im Gesetz
Gegen das Spitalgesetz weibelt die GLP. Das Referendumskomitee, unterstützt von Wirtschaftsverbänden, sagt: Ein Leistungskatalog gehöre nicht in ein Gesetz. Es mache wenig Sinn, Pflichtleistungen vorzuschreiben, ohne den Bedarf zu klären.
Hinter der Vorlage stehen die Regierung sowie SP, Grüne, Mitte und SVP. Dagegen stellen sich GLP und FDP.