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Abstimmung Kanton Luzern Stimmvolk entscheidet: Was gehört alles ins Spitalgesetz?

  • Das Luzerner Stimmvolk befindet über das revidierte Spitalgesetz.
  • Neu ist darin geregelt, dass die Spitäler eine medizinische Grund- und Notfallversorgung sicherstellen müssen.
  • Zur Abstimmung kommt es, weil die GLP – unterstützt von Teilen der Mitte und FDP – das Referendum ergriffen hat.

Mit der Gesetzesrevision will die Politik Klarheit schaffen. An allen drei Standorten des Luzerner Kantonsspitals in Luzern, Sursee und Wolhusen sollen mindestens die Bereiche Innere Medizin, allgemeine Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Anästhesie und Intensivpflege abgedeckt sowie eine interdisziplinäre Notfallstation angeboten werden.

Baustelle – im HIntergrund Spitalgebäude Wolhusen
Legende: Dem überarbeiteten Spitalgesetz geht ein Zwist rund um das neue Spital in Wolhusen voraus. Dessen Angebot blieb lange Zeit unklar. Es gab Befürchtungen, dass die Notfall- und Grundversorgung stark reduziert werden könnte. Keystone/Urs Flüeler

Hierbei handelt es sich allesamt um Disziplinen, die schon heute im Leistungskatalog stehen. Neu wären sie aber im Gesetz verankert.

GLP gegen Leistungskatalog im Gesetz

Gegen das Spitalgesetz weibelt die GLP. Das Referendumskomitee, unterstützt von Wirtschaftsverbänden, sagt: Ein Leistungskatalog gehöre nicht in ein Gesetz. Es mache wenig Sinn, Pflichtleistungen vorzuschreiben, ohne den Bedarf zu klären.

Hinter der Vorlage stehen die Regierung sowie SP, Grüne, Mitte und SVP. Dagegen stellen sich GLP und FDP.

Weitere kantonale Abstimmung

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Die Luzerner Stimmberechtigten befinden am 18. Mai auch noch über eine Änderung des innerkantonalen Finanzausgleichs.

Weil in einzelnen Gemeinden wie Luzern und Kriens die Einnahmen aus den Unternehmenssteuern stark zugenommen haben, ist das System aus dem Gleichgewicht geraten.

Dies soll mit einer Revision, die das Kantonsparlament fast einstimmig beschlossen hat, korrigiert werden.

Regionaljournal Zentralschweiz, 18.5.2025, 12:10 Uhr ; 

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