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Abstimmung Kanton Thurgau Im Thurgau soll das «Tanzverbot» gelockert werden

Der Kanton Thurgau stimmt über sein 30-jähriges Ruhetagsgesetz ab. Konkret geht es um diese fünf Feiertage: Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Bettag und Weihnachtstag.

Veranstaltungen nichtreligiöser Art sind heute im Kanton Thurgau an den fünf hohen Feiertagen grundsätzlich verboten. Mit der parlamentarischen Initiative «Anpassung Ruhetagsgesetz» – breit abgestützt vom linken bis rechten Lager – wurde gefordert, das 30 Jahre alte Gesetz zu lockern.

Der Thurgauer Regierungsrat begrüsste dieses Anliegen und nahm die Initiative zum Anlass, das Ruhetagsgesetz einer Totalrevision zu unterziehen. Ende letzten Jahres befürwortete daraufhin der Thurgauer Grossrat das totalrevidierte Ruhetagsgesetz mehrheitlich (68 : 43 Stimmen bei zwei Enthaltungen).

Das ist der Bettag

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Der Eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag (kurz: Bettag) findet gesamtschweizerisch jeweils am 3. Sonntag im September statt. Gebetet wird an diesem Tag vor allem für den Frieden und die Versöhnung der Menschen.

Das Verbot von nichtreligiösen Veranstaltungen an den fünf hohen Feiertagen soll in dem Sinne gelockert werden, dass kulturelle und sportliche Veranstaltungen erlaubt sind, wenn sie in geschlossenen Innenräumen stattfinden und nicht mehr als 500 Personen daran gleichzeitig teilnehmen.

Für den Vollzug des Ruhetagsgesetzes sind die politischen Gemeinden zuständig. Sie erhalten daher die Kompetenz einzugreifen, wenn die Befürchtung besteht, dass dadurch der hohe Feiertag gestört wird.

Menschen tanzen vor einer Bühne in der ersten Reihe.
Legende: Die Grösse des Veranstaltungslokals ist bei der Lockerung des Ruhetagsgesetzes nicht entscheidend. Keystone / FRANK MOLTER

Dagegen waren 44 Parlamentarierinnen und Parlamentarier der EVP und teils der SVP, die stärkste Fraktion im Kanton Thurgau. Somit erreichten sie genügend Stimmen, um die Revision des Ruhetagsgesetzes vor das Volk zu bringen.

Feiertage zwischen Tradition und Wandel

Die Gegenstimmen argumentieren damit, dass die öffentlichen Ruhetage wertvolle Ruhe-Inseln im Jahresverlauf seien. Ausserdem müssten viele Angestellten arbeiten. Eine Lockerung des Veranstaltungsverbots würde als Verlust von kultureller Identität empfunden. Weil die Gemeinden das letzte Wort hätten, drohe ein nationaler «Flickenteppich».

Dieses Argument sieht die Regierung allerdings als unbegründet, weil die Entscheidung bereits heute bei den Gemeinden liege. Weiter spricht sie von einer moderaten Anpassung und einem gesellschaftlichen Wunsch. Die Thurgauer Bevölkerung wolle auch an den hohen Feiertagen an kulturellen und sportlichen Veranstaltungen teilnehmen.

So sieht es in den Nachbarkantonen aus

Die vorgesehene Lockerung des Ruhetagsgesetzes orientiert sich an der Regelung, die sich im Kanton St. Gallen seit 20 Jahren bewährt. Kurz gesagt: Je katholischer ein Kanton geprägt ist, umso strenger sind die Regelungen für die Feiertage.

Am 28. September entscheidet nun die Thurgauer Stimmbevölkerung an der Urne über die Revision des Ruhetagsgesetzes.

Regionaljournal Ostschweiz, 2.9.2025, 17:30 Uhr ; 

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