Veranstaltungen nichtreligiöser Art sind im Thurgau an den fünf hohen Feiertagen grundsätzlich verboten. Die parlamentarische Initiative «Anpassung Ruhetagsgesetz» – breit abgestützt von links bis rechts – fordert eine Lockerung des 30 Jahre alten Gesetzes.
Der Regierungsrat begrüsste dieses Anliegen und nahm die Initiative zum Anlass, das Ruhetagsgesetz einer Totalrevision zu unterziehen. Ende letzten Jahres befürwortete daraufhin der Grosse Rat das totalrevidierte Ruhetagsgesetz mehrheitlich: 68 zu 43 Stimmen bei zwei Enthaltungen.
Das Verbot von nichtreligiösen Veranstaltungen am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Bettag und Weihnachtstag soll gelockert werden, indem kulturelle und sportliche Veranstaltungen erlaubt werden, sofern sie in Innenräumen stattfinden und nicht mehr als 500 Personen teilnehmen.
Für den Vollzug sind die Gemeinden zuständig. Sie erhalten daher die Kompetenz einzugreifen, wenn die Befürchtung besteht, dass dadurch der hohe Feiertag gestört wird.