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Abstimmung Kanton Thurgau Knappe Mehrheit sagt Ja: «Tanzverbot» wird abgeschafft

Der Kanton Thurgau stimmte über sein 30-jähriges Ruhetagsgesetz ab. Es ging um das Verbot nichtreligiöser Veranstaltungen an Feiertagen.

Totalrevision Ruhetagsgesetz

Kanton Thurgau: Totalrevision Ruhetagsgesetz (Veranstaltungsverbot an Feiertagen)

  • JA

    51.1%

    45'982 Stimmen

  • NEIN

    48.9%

    43'964 Stimmen

Veranstaltungen nichtreligiöser Art waren im Thurgau an den fünf hohen Feiertagen grundsätzlich verboten. Die parlamentarische Initiative «Anpassung Ruhetagsgesetz» – breit abgestützt von links bis rechts – forderte eine Lockerung des 30 Jahre alten Gesetzes.

Diesem Begehren kam die Stimmbevölkerung nach, wenn auch knapp: 51.1 Prozent stimmten für die Totalrevision des Ruhetagsgesetzes. Ein Trend war lange nicht auszumachen, am Schluss gaben die grösseren Gemeinden wie Kreuzlingen oder Frauenfeld den Ausschlag. Damit fällt das «Tanzverbot».

Menschenmenge tanzt in einem Club mit bunten Lichtern und Konfetti.
Legende: Tanzen an hohen Feiertagen ist jetzt auch im Thurgau möglich. Keystone/Valentin Flauraud

Der zuständige Regierungsrat Walter Schönholzer hat den Ausgang der Abstimmung anders erwartet: «Mich überrascht, dass es so knapp wurde. Ich bin von einem deutlichen Ergebnis ausgegangen. Es wurde ein intensiver Abstimmungskampf geführt, der fast zu einer Art Glaubenskampf wurde.»

Das Resultat bedeutet, dass am Karfreitag, am Oster- oder Pfingstsonntag, am Weihnachtstag und am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag künftig nichtreligiöse Veranstaltungen stattfinden dürfen. Die neue Regel lautet: An diesen Feiertagen dürfen maximal 500 Personen an einem nichtreligiösen Fest teilnehmen. Darüber hinaus dürfen diese Veranstaltungen nur drinnen stattfinden.

Bewilligung durch Gemeinden

Der Regierungsrat begrüsste die Lockerung von Beginn weg und nahm die Initiative zum Anlass, das Ruhetagsgesetz einer Totalrevision zu unterziehen. Ende letzten Jahres befürwortete daraufhin der Grosse Rat das totalrevidierte Ruhetagsgesetz mehrheitlich: 68 zu 43 Stimmen bei zwei Enthaltungen.

Für den Vollzug sind die Gemeinden zuständig. Sie erhalten daher die Kompetenz einzugreifen, wenn die Befürchtung besteht, dass dadurch der hohe Feiertag gestört wird.

Regionaljournal Ostschweiz, 28.9.2025, 12:08 Uhr ; 

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