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Auswertung Jobinserate Vergebene Chance? Arbeitgeber werben kaum mit Vorsorge-Leistungen

Nur in wenigen Stelleninseraten werden die Leistungen der beruflichen Vorsorge erwähnt. Dabei geht es für die Angestellten um viel Geld.

Im Kampf um die besten Talente werben Firmen in Stelleninseraten mit flexiblen Arbeitszeiten, originellen Büros oder einem üppigen Lohn. Die Leistungen der Pensionskassen sind allerdings fast nie ein Thema. Dies zeigt eine repräsentative Erhebung des Personaldienstleiters x28 im Auftrag von SRF.

Wenig sexy – aber finanziell wirksam

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Beispiele von Pensionskassenleistungen in Stelleninseraten:

  • «Arbeitgeberin übernimmt zwei Drittel der Pensionskassenbeiträge.»
  • «Grosszügige Sozialleistungen u.a. mit der Pensionskasse.»
  • «Überdurchschnittliche Beteiligung an Pensionskassenbeiträgen inkl. Übernahme Verwaltungskosten sowie attraktive Wahlmöglichkeiten des Vorsorgeplans.»
  • «Über die Pensionskasse bieten wir Dir eine gut ausgebaute Altersvorsorge.»

Dabei steckt bei vielen Schweizerinnen und Schweizern der grösste Teil des Vermögens in der Pensionskasse. Zusammen mit der AHV soll sie im Alter rund 60 Prozent des letzten Lohnes abdecken.

Zwar werden die Leistungen der 2. Säule heute viel häufiger genannt, als noch vor zehn Jahren. Aber auch heute kommen sie nur in fünf Prozent aller Inserate vor. Am häufigsten in der Versicherungsbranche, am seltensten unter anderem in Bildung, Gastronomie und der Transportbranche.

Viel wichtiger ist aber noch immer der Lohn: Er taucht gemäss Auswertung in jedem zehnten Inserat auf.

Vergebene Chance?

Pensionskassenleistungen seien wohl nicht das wichtigste Kriterium für Stellensuchende, sagt Barbara Zimmermann-Gester, Leiterin Sozialpolitik beim Schweizerischen Arbeitgeberverband. «Vielmehr interessieren die Arbeitsbedingungen, der Lohn und Homeoffice-Möglichkeiten.»

Die wichtigsten Begriffe zur beruflichen Vorsorge

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  • Altersguthaben:  Guthaben einer versicherten Person, welches alle eingezahlten Sparbeiträge umfasst, zuzüglich der Zinsgutschriften.
  • Einkauf:  Versicherte haben die Möglichkeit, durch zusätzliche Beiträge Lücken in der beruflichen Vorsorge zu schliessen.
  • Eintrittsschwelle:  Damit eine Person obligatorisch in der zweiten Säule versichert ist, muss sie bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mindestens 22'050 Franken erzielen.
  • Koordinationsabzug:  Wird vom massgebenden Lohn abgezogen, um den koordinierten Lohn zu bestimmen. Der Abzug beträgt derzeit 7/8 der maximalen AHV-Rente, das entspricht 25'725 Franken.
  • Koordinierter Lohn:  Der Teil des Jahreslohnes, der obligatorisch versichert ist. Er beträgt mindestens 3675 Franken.
  • Überobligatorische Beiträge (Säule 2b):  Es gibt Einrichtungen, die über das Obligatorium – also über Jahreslöhne von 88'200 Franken – hinaus Leistungen ausrichten.
  • Umwandlungssatz:  Mit diesem Prozentsatz wird im Rentenalter (aktuell 65 für Männer und 64 für Frauen) aus dem Altersguthaben die jährliche Altersrente berechnet. Aktuell beträgt er 6.8 Prozent.

    Quelle: BSV

    Doch sie sagt auch: «Es wäre sicher gut, wenn Arbeitgeber dieses Thema noch verstärkt in Stelleninseraten bringen würden.»

    Vor ein paar Jahren waren die Pensionskassen noch kein Thema, das habe nun aber geändert, stellt der Geschäftsführer der Burkhalter-Gruppe, Zeno Böhm, fest: «Ob die Pensionskasse entscheidend ist, dass die Menschen eine Stelle bei uns annehmen, kann ich nicht beurteilen, aber ein Thema ist es ganz sicher.» Die Bewerbenden hätten die Wichtigkeit realisiert und würden die PK-Leistungen vergleichen.

    Von Gewerkschaftsseite heisst es, dass viele Arbeitnehmende zu diesem Thema Fragen stellen würden. Gabriela Medici, Vorsorgeexpertin beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund, sagt: «Das Interesse ist gross und auch die Sorge hat zugenommen, dass die Rente nicht zum Leben reichen wird.»

    Wenig Wissen über das Vorsorgesystem

    «Grosse Defizite im Basiswissen» beim Thema berufliche Vorsorge ortete im Juli 2024 eine Studie des Forschungsinstituts Sotomo im Auftrag der Zurich Versicherung. Eine Mehrheit der 1600 Stimmberechtigen wusste zum Beispiel nicht, wie hoch der Umwandlungssatz bei ihrer Pensionskasse ist, und sie kannte auch den Unterschied zwischen obligatorischen und überobligatorischen Pensionskassenbeiträgen nicht.

    Die Schweizer Stimmbevölkerung stimmt am 22. September 2024 über die BVG-Reform ab.

    Tagesschau, 2.9.2024, 19:30 Uhr

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