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Abstimmungen vom 8. März Künftig soll jede und jeder eine eigene Steuererklärung ausfüllen

  • Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ist vom Stimmvolk angenommen worden.
  • Über 54 Prozent der Stimmberechtigten sagen Ja.
  • Das Gesetz verlangt, dass künftig auch Verheiratete individuell besteuert werden.

Individualbesteuerung

Eidg. Vorlage: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung

  • JA

    54.3%

    1'662'017 Stimmen

  • NEIN

    45.7%

    1'401'166 Stimmen

Mit der Individualbesteuerung soll das Einkommen jeder Person unabhängig von ihrem Zivilstand besteuert werden. Damit sollen für verheiratete und vergleichbare unverheiratete Paare künftig gleiche Steuertarife gelten. Die Individualbesteuerung gilt sowohl für die Bundes- als auch für die Kantons- und Gemeindeebene. Das Gesetz tritt spätestens 2032 in Kraft.

Bundesrätin Keller-Sutter: «Behörden sind für Wählerwillen da»

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An der Medienkonferenz des Bundesrates zur Abstimmungsvorlage skizzierte Karin Keller-Sutter zunächst, wie es mit der Umsetzung des Gesetzes zur Individualbesteuerung weiter geht. Es solle spätestens auf den 1. Januar 2032 in Kraft treten. Die Kantone erhielten somit eine Übergangsfrist, um ihre Gesetze, Steuertarife und Informatiksysteme an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

Auf die Frage einer Journalistin, ob die Handhabung der zusätzlichen Steuererklärungen für die Kantone zum Problem werde, verwies Keller-Sutter auf frühere Steuerreformen: Auch da sei man im Stand gewesen sich anzupassen. Sie fügte hinzu: «Die Behörden sind da für die Menschen und den Wählerwillen – und nicht umgekehrt.» Sie sei zuversichtlich, dass die Umstellung auf die Einzelbesteuerung dank der Digitalisierung bewältigbar sei.

Dass die Mitte-Partei, die die getrennte Besteuerung von Ehegatten und -gattinnen bekämpft hatte, an ihrer eigenen Initiative für die Abschaffung der Heiratsstrafe festhalten will, ist in den Worten von Keller-Sutter «problematisch». Sollte das Stimmvolk diese Initiative annehmen, wäre es sehr schwierig, beides umzusetzen. Es würde sich ja um zwei gegenteilige Meinungen handeln. «Es wäre sehr schwierig, beide umzusetzen», so Keller-Sutter. Sie fügte hinzu, dass der Bundesrat die Mitte-Initiative ablehne, weil er den Zivilstand als Basis für das Steuerrecht nicht in der Verfassung verankern wolle.

Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)». Zehn Kantone hatten das Kantonsreferendum gegen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ergriffen, da dieses ihres Erachtens einen fundamentalen Systemwechsel in der Einkommens- und Vermögensbesteuerung zur Folge hat.

Nahaufnahme einer Hand, die ein Formular mit Stift ausfüllt.
Legende: Soll der Zivilstand künftig beim Ausfüllen der Steuererklärung keine Rolle mehr spielen? Befürworterinnen und Befürworter sehen darin eine Chance – Kritikerinnen und Kritiker hingegen erhebliche Mehrkosten. KEYSTONE/Gaetan Bally

Verheiratete Personen werden neu je eine eigene Steuererklärung einreichen. Einkommen wie Lohn und Rente wird jede Person separat versteuern.

Was gilt heute?

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Ein verheiratetes Paar füllt heute gemeinsam eine Steuererklärung aus. Für die Berechnung der Steuern werden ihre Einkommen sowie Vermögen zusammengezählt. Ein unverheiratetes Paar wird hingegen separat besteuert – beide Personen füllen eine eigene Steuererklärungen aus. Ihre Einkommen und Vermögen werden nicht zusammengezählt. Die unterschiedliche Besteuerung kann unter Umständen dazu führen, dass ein Ehepaar mehr Steuern bezahlt als ein unverheiratetes Paar bei gleichem Einkommen. Das nennt man «Heiratsstrafe».

Das Vermögen und die Erträge daraus wird nach den Eigentumsverhältnissen aufgeteilt: Ein gemeinsames Bankkonto beispielsweise würde hälftig aufgeteilt. Jede Person wird voraussichtlich ihre eigenen Abzüge geltend machen.

«Herausforderung für die Kantone»

Die Befürworterinnen und Befürworter argumentierten, durch die Individualbesteuerung würden steuerliche Hürden abgebaut, die verheiratete Zweitverdienende davon abhielten, ihr Erwerbspensum zu erhöhen. Weiter stärke eine erhöhte Erwerbstätigkeit die finanzielle Unabhängigkeit. Dies trage zur Gleichstellung von Frau und Mann bei.

FDP-Co-Präsidentin Susanne Vincenz-Stauffacher zeigte sich hoch erfreut über das Ja. Dass man ausgerechnet am internationalen Tag der Frau und «bei schönstem Wetter» Geschichte schreiben könne, sei «wunderbar». Die St. Galler Grünen-Nationalrätin Franziska Ryser interpretierte das Ja damit, dass die Bevölkerung nicht mehr bereit sei, die bisherige Situation mitzutragen,

Gegnerinnen und Gegner schätzten, dass bei einer Annahme die Verwaltungen gesamtschweizerisch ungefähr 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen zu verarbeiten hätten. Dies würde zu hohen Mehrkosten bei Kantonen und Gemeinden führen. Als «herausfordernd» bezeichnete deren Umsetzung Markus Dieth, der Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen, in einer ersten Stellungnahme.

«Wir werden das anwenden, es wird aber eine Herausforderung», sagte der Aargauer Regierungsrat (Mitte). Die Tarife müssten angepasst werden und die Abzüge. Die Kantone hätten die Individualbesteuerung schon umgesetzt, aber jetzt sei es wichtig, dass der Bund das auch mit der direkten Bundessteuer machte.

Abstimmungsdossier

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SRF 4 News, 8.3.2026, 10 Uhr ; 

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