- Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ist vom Stimmvolk angenommen worden.
- Über 54 Prozent der Stimmberechtigten sagen Ja.
- Das Gesetz verlangt, dass künftig auch Verheiratete individuell besteuert werden.
Individualbesteuerung
Eidg. Vorlage: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung
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JA
1'662'017 Stimmen
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NEIN
1'401'166 Stimmen
Mit der Individualbesteuerung soll das Einkommen jeder Person unabhängig von ihrem Zivilstand besteuert werden. Damit sollen für verheiratete und vergleichbare unverheiratete Paare künftig gleiche Steuertarife gelten. Die Individualbesteuerung gilt sowohl für die Bundes- als auch für die Kantons- und Gemeindeebene. Das Gesetz tritt spätestens 2032 in Kraft.
Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)». Zehn Kantone hatten das Kantonsreferendum gegen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ergriffen, da dieses ihres Erachtens einen fundamentalen Systemwechsel in der Einkommens- und Vermögensbesteuerung zur Folge hat.
Verheiratete Personen werden neu je eine eigene Steuererklärung einreichen. Einkommen wie Lohn und Rente wird jede Person separat versteuern.
Das Vermögen und die Erträge daraus wird nach den Eigentumsverhältnissen aufgeteilt: Ein gemeinsames Bankkonto beispielsweise würde hälftig aufgeteilt. Jede Person wird voraussichtlich ihre eigenen Abzüge geltend machen.
«Herausforderung für die Kantone»
Die Befürworterinnen und Befürworter argumentierten, durch die Individualbesteuerung würden steuerliche Hürden abgebaut, die verheiratete Zweitverdienende davon abhielten, ihr Erwerbspensum zu erhöhen. Weiter stärke eine erhöhte Erwerbstätigkeit die finanzielle Unabhängigkeit. Dies trage zur Gleichstellung von Frau und Mann bei.
FDP-Co-Präsidentin Susanne Vincenz-Stauffacher zeigte sich hoch erfreut über das Ja. Dass man ausgerechnet am internationalen Tag der Frau und «bei schönstem Wetter» Geschichte schreiben könne, sei «wunderbar». Die St. Galler Grünen-Nationalrätin Franziska Ryser interpretierte das Ja damit, dass die Bevölkerung nicht mehr bereit sei, die bisherige Situation mitzutragen,
Gegnerinnen und Gegner schätzten, dass bei einer Annahme die Verwaltungen gesamtschweizerisch ungefähr 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen zu verarbeiten hätten. Dies würde zu hohen Mehrkosten bei Kantonen und Gemeinden führen. Als «herausfordernd» bezeichnete deren Umsetzung Markus Dieth, der Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen, in einer ersten Stellungnahme.
«Wir werden das anwenden, es wird aber eine Herausforderung», sagte der Aargauer Regierungsrat (Mitte). Die Tarife müssten angepasst werden und die Abzüge. Die Kantone hätten die Individualbesteuerung schon umgesetzt, aber jetzt sei es wichtig, dass der Bund das auch mit der direkten Bundessteuer machte.