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Kanton Thurgau Stimmvolk entscheidet über Steuerpaket

Am 9. Februar kommt die Steuerreform an die Urne. Hauptstreitpunkt ist die Senkung der Unternehmensgewinnsteuern.

Ausgangslage: Am 19. Mai 2019 hat das Schweizer Stimmvolk das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen. Dieses ist auf den 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten. Mit der STAF werden die international nicht mehr akzeptierten Steuerprivilegien für viele Unternehmen (Statusgesellschaften) abgeschafft. Wie alle anderen Kantone muss deshalb auch der Kanton Thurgau sein kantonales Steuerrecht zur Umsetzung der STAF-Vorlage anpassen. Diese Anpassung soll mit einer Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern erfolgen.

Kernpunkt der Änderung ist eine Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen von 4 auf 2.5 Prozent. Damit soll der Thurgau als Wirtschaftsstandort, trotz der Abschaffung der Steuerprivilegien, weiterhin für Unternehmen attraktiv bleiben. Zur Entlastung der Bevölkerung, insbesondere des Mittelstandes sowie Familien, sind verschiedene Massnahmen geplant. Unter anderem höhere Ausbildungszulagen und höhere Steuerabzüge für Krankenkassenprämien und für die externe Kinderbetreuung. Gemäss der Vorlage sind die daraus resultierenden Mindereinnahmen für Kanton und Gemeinden von rund 45 Millionen Franken (ohne Abzug des Bundesanteils rund 60 Millionen Franken) verkraftbar.

Pro-Argumente: Im Hinblick auf die Abstimmung hat sich ein überparteiliches Pro-Komitee, hauptsächlich von bürgerlicher Seite, gebildet. Das Steuerpaket sei ausgewogen und trage massgeblich zu einem attraktiven Thurgau bei, heisst es in einer Mitteilung des Komitees. Das Steuerpaket sichere bestehende Arbeitsplätze im Thurgau und schaffe neue. Ein wichtiger Punkt sei auch die Entlastung der Familien und des Mittelstandes durch die Erhöhung der Abzüge für Betreuung und der Versicherungsprämien, sagt Komiteepräsident und Kantonsrat Gallus Müller (CVP).

Contra-Argumente: Gegen das Steuerpaket wurde im Grossen Rat das Behördenreferendum ergriffen. Deshalb kommt es auch zur Abstimmung. Dagegen kämpft ein überparteiliches Nein-Komitee, hauptsächlich aus Vertretern von SP und Grünen. Sie bezeichnen die Vorlage als «Mogelpackung». Gemäss den Gegnern der Vorlage ist die massive Gewinnsteuersenkung verantwortungslos, unnötig und die Abfederungsmassnahmen seien ungenügend. Ausserdem würden davon nur wenige Unternehmen profitieren – die Zeche bezahle der Mittelstand. Dies weil höhere Steuern sowie ein Leistungsabbau bei der Bildung, Gesundheit, Kultur und Gesellschaft drohe.

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