Abstimmungen Kanton Zürich - Alle drei Wohninitiativen dürften scheitern
Die Bevölkerung im Kanton Zürich dürfte laut der ersten Hochrechnung zu allen drei Initiativen gegen die Wohnungsnot Nein sagen. Dafür kommen die zwei Gegenvorschläge zur Wohnungsinitiative und Wohnschutzinitiative gut an bei der Stimmbevölkerung.
Alle drei Rezepte gegen die Wohnungskrise dürften bei der Stimmbevölkerung des Kantons Zürich durchfallen. Laut Hochrechnung zeichnet sich ein Nein zu Wohneigentumsinitiative, Wohnungsinitiative und Wohnschutzinitiative ab. Die Wohneigentumsinitiative wird demnach deutlich mit 74.1 Prozent abgelehnt. Die Wohnungsinitiative mit 57.3 Prozent und die Wohnschutzinitiative mit 55 Prozent.
Ein Ja zeichnet sich allerdings zu den beiden Gegenvorschlägen ab. Der Ja-Anteil zur Wohnungsinitiative beträgt 56.9 Prozent, derjenige zur Wohnschutzinitiative 53.7 Prozent.
Das Thema Wohnen bewegt. Denn die Wohnraum-Knappheit beschränkt sich längst nicht mehr nur auf die Stadt Zürich. Die Situation im Kanton ist aktuell eine der angespanntesten der letzten 20 Jahre. Die Leerwohnungsziffer liegt bei 0.48 Prozent – der niedrigste Stand seit den Jahren kurz nach der Jahrtausendwende.
Im Kanton Zürich wollen nun gleich drei Initiativen die Situation verbessern. Es sind das die Wohneigentumsinitiative, die Wohnungsinitiative und die Wohnschutzinitiative.
Trotz gleichem Ziel: Die Lösungsansätze der Vorlagen könnten nicht unterschiedlicher sein. Die Wohneigentumsinitiative will Mittelstandsfamilien die Möglichkeit schaffen, Wohnungen zu kaufen.
Die Wohnungsinitiative will, dass der Kanton mehr gemeinnützige Wohnungen erstellt. Und die Wohnschutzinitiative will Leerkündigungen verhindern.
Die Chancen aller Initiativen sind begrenzt, da sie von der Mehrheit des Parlaments und der Regierung abgelehnt werden. Es existieren aber zu zwei Initiativen Gegenvorschläge, die allenfalls eine Mehrheit finden.
Zwei weitere kantonale Vorlagen
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Die Stimmbevölkerung im Kanton Zürich entscheidet auch noch über zwei weitere Vorlagen.
Eine Verfassungsänderung soll Stellvertretungen im Kantonsparlament ermöglichen. Während mindestens drei bis zwölf Monaten sollen Mitglieder des Kantonsrats sich bei Mutterschaft, Unfall oder Krankheit vertreten lassen können. In der Regel ist es die erste Ersatzperson der gleichen Parteiliste. So sei sichergestellt, dass die Stimmberechtigten immer angemessen im Parlament vertreten sind. Gegnerinnen finden, Ersatzpersonen könnten sich nicht genügend einarbeiten. Deshalb schadeten Stellvertretungen dem Vertrauen in die Demokratie. Bei dieser Vorlage zeichnet sich ein Ja ab – laut Hochrechnung mit 64.1 Prozent.
Die Volksinitiative «Stopp Prämien-Schock» der SVP will, dass der Steuerabzug für Versicherungsprämien alle zwei Jahre an die Entwicklung der Krankenkassenprämien angepasst wird. Heute wird er alle zwei Jahre an die allgemeine Teuerung angepasst. So soll der Mittelstand finanziell entlastet werden. Die Gegner befürchten Steuerausfälle von 80 Millionen Franken pro Jahr. Diese Idee kommt laut Hochrechnung gut an – die Stimmberechtigten dürften mit 55.1 Prozent Ja dazu sagen.